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Geplante Strafandrohung stößt bei
Experten auf ein geteiltes Echo
Anhörung zum Anti-Spam-Gesetz
Wirtschaft und Arbeit. Das Vorhaben von SPD und Bündnis
90/Die Grünen, die Versender so genannter Spam-Mails durch
Bußgeldandrohungen abzuschrecken, ist am 18. April im
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit auf unterschiedliches Echo
gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung sprach sich
der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gegen
Bußgeld- und Straftatbestände aus. Diejenigen, die man
erreichen wolle, werde man ohne Identifikationsmöglichkeiten
nicht erreichen. Dagegen sprach sich der Verbraucherzentrale
Bundesverband für einen Straftatbestand aus, der auch verfolgt
werden müsse. Jegliche Form unverlangter Kommunikation in
kommerzieller Absicht sollte mit einem Bußgeld abgestraft
werden können.
Grundlage für die Anhörung waren der Entwurf der
Koalitionsfraktionen zur Änderung des Teledienstegesetzes
(15/4835) und ein Antrag der CDU/CSU, Spam effektiv zu
bekämpfen (15/2655). Zu Marketingzwecken werden immer
größere Mengen an elektronischer Post ("Spam") ohne
Zustimmung des Empfängers, unter Verschleierung des Absenders
und des gewerblichen Hintergrunds versendet. Künftig soll es
daher verboten sein, in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail
die wahre Identität des Absenders zu verschleiern oder zu
verheimlichen. Der kommerzielle Charakter einer Nachricht soll sich
schon in der Betreffzeile offenbaren. Bei einem Verstoß soll
eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro drohen. Die Union spricht
sich in ihrem Antrag für eine zentrale Melde- und
Beschwerdestelle ein, damit gegen Spam-Atta-cken gebündelt
vorgegangen werden kann. Auch sollte die Bußgeldpflicht auf
die Mailempfänger ausgedehnt werden, was allerdings selbst die
Verbraucherzentrale ablehnte.
Wie der DIHK, so vertrat auch der Verband Eco (Electronic
Commerce Forum - Verband der deutschen Internetwirtschaft) die
Auffassung, dass mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht das Problem
nicht in den Griff zu bekommen sei. Nur 1,5 bis 2,5 Prozent der
weltweit versendeten Spams kämen aus Deutschland. Ein
nationales Bündnis der Wirtschaft und der Verbände
wäre hier effektiver als eine Behörde. Die
Ordnungsbehörden wären in den meisten Fällen nicht
in der Lage, den Versender zu ermitteln oder ein verhängtes
Bußgeld zu vollstrecken.
Dagegen sprach sich der Internetprovider T-Online für das
Ordnungswidrigkeitenrecht aus. Das Verbot müsse jedoch auf
jene Fälle begrenzt werden, bei denen eine eindeutige Absicht
zur Verheimlichung oder Verschleierung vorliegt, weil sonst auch
solche Versender kriminalisiert werden könnten, die aus reiner
Unkenntnis die Kopf- und Betreffzeile ihrer E-Mails nicht
aussagekräftig genug formulieren.
Auch der Vertreter von AOL Deutschland nannte die
Identitätsverschleierung eine Straftat, die geahndet werden
sollte. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation
und Neue Medien (Bitkom) empfahl, kriminelle Formen wie das so
genannte Phishing ("Password Fishing") unter Strafe zu stellen.
Dadurch werde versucht, die Empfänger dazu zu verleiten, ihre
Zugangsdaten (Kontonummer, Passwort) für sicherheitsrelevante
Anwendungen wie Online-Banking oder Online-Shops preiszugeben. Hier
sei die Einführung einer nationalen Strafvorschrift
sinnvoll.
Nicht nur auf die Betreffzeile achten
Dagegen wandte sich Bitkom gegen ein "isoliertes Abstellen auf
die Betreffzeile", weil etwa der Satz "Der Frühling ist da!"
in der Betreffzeile eines Modeversandhauses, das seine
Frühjahrsangebote vorstellen will, die kommerziellen Absichten
nicht ohne Weiteres kundtut. Es könne nicht Sinn einer
Anti-Spam-Gesetzgebung sein, einen völlig gebräuchlichen
Slogan zu verbieten. Rechtsanwalt Niko Härting behauptete, mit
dem Gesetzentwurf würden allen Werbetreibenden identische
Pflichten zur Kennzeichnung ihrer Werbung auferlegt. Dabei werde
nicht zwischen zulässiger und unzulässiger Werbung
unterschieden. Da es um den Schutz der
Telekommunikationsinfrastruktur gehe, die durch Spams missbraucht
werde, sei es naheliegend, die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post damit zu betrauen. Im Übrigen riet
Härting dazu, an bestehende Regelungen im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb anzuknüpfen und nicht im Strafrecht eine
weitere Regelung zu schaffen, die dazu keinen Bezug hat.
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