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Bessere Kontrolle angestrebt
Hochradioaktive Strahlenquellen
Umwelt. Die Bundesregierung will die Kontrolle über
hochradioaktive umschlossene Strahlenquellen verbessern. Dazu hat
sie einen Gesetzentwurf (15/5284) vorgelegt, der eine zentrale
Erfassung und Registrierung vorsieht sowie Genehmigungs- und
Überprüfungsregelungen enthält. Damit soll die
EU-Richtlinie zur Kontrolle hochradioaktiver umschlossener
Strahlenquellen und "herrenloser Strahlenquellen" in deutsches
Recht umgesetzt werden. Der Bundestag hat den Entwurf am 21. April
zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.
Wie die Regierung mitteilt, sind nach einer Studie der
Europäischen Kommission in der EU etwa 30.000 der seit den
50er-Jahren in den Verkehr gebrachten etwa 500.000 Strahlenquellen
"verloren gegangen". Hochradioaktive Strahlenquellen, die nicht
mehr kontrolliert werden, könnten ernste
Gesundheitsschäden hervorrufen, da in der Regel keine oder nur
wenig Kenntnisse über deren Gefährlichkeit vorhanden
sind. Wenn eine hochradioaktive Strahlenquelle zerstört werde,
könne dies erhebliche Strahlenbelastungen für Menschen
und auch die Verseuchung von Materialien und Böden nach sich
ziehen. Ziel der Bemühungen ist es nach Darstellung der
Regierung auch, die Verfügbarkeit radioaktiver Stoffe, die
missbräuchlich genutzt werden könnten, möglichst
einzuschränken. In Deutschland würden etwa 10.000 solcher
Strahlenquellen zur Sterilisation, zur Tumorbestrahlung, bei der
Materialprüfung und in der Forschung verwendet.
Das Aufsichtssystem für radioaktive Strahlenquellen will
die Regierung verbessern. Dazu ist geplant, ein Zentralregister
beim Bundesamt für Strahlenschutz einzurichten, in das vor
allem die Identifizierungsnummer der Strahlenquelle und deren
technische Eigenschaften, ihr Standort, Angaben über die
Genehmigung und deren Inhaber sowie über den Fund und Verlust
derartiger Strahlenquellen eingetragen werden sollen. Der Bundesrat
hatte zu dem Entwurf 13 Änderungswünsche
geäußert, denen die Regierung in ihrer
Gegenäußerung teilweise zugestimmt hat.
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