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Weitere Novelle geplant
Arzneimittelgesetz
Gesundheit und Soziale Sicherung. Das Arzneimittelgesetz soll
zum 14. Mal geändert werden: Den Entwurf einer entsprechenden
Novelle (15/5316) haben die Regierungsfraktionen vorgelegt. Damit
solle "im Wesentlichen" das europäische Recht in Deutschland
umgesetzt werden.
Die Änderungen betreffen laut Entwurf unter anderem den
Unterlagenschutz, die Verlängerung der Zulassung und die
Pharmakovigilanz, also die laufende Arzneimittelüberwachung.
Im Bereich der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel solle ein
besonderes Registrierungsverfahren eingeführt werden.
Gelockert werden sollen die Regelungen für die Werbung
für nichtverschreibungspflichtige Medikamente. Geplant sei
auch eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes und der
Bundespflegesatzverordnung. Dadurch solle die weitere Finanzierung
des Versorgungsanteils durch die Krankenkassen auch bei klinischen
Studien mit Arzneimitteln im Rahmen akutstationärer Behandlung
sichergestellt werden. Diese Änderung sei notwendig zur
Wahrung der Wirtschaftseinheit, heißt es in der
Begründung.
In das Patentgesetz solle die so genannte "Roche-Bolar-Regelung"
aufgenommen werden. Sie erlaubt, Generika schneller auf den Markt
zu bringen, weil Arzneimittelhersteller bereits während der
Patentlaufzeit eines Medikaments die Studien und Versuche
durchführen dürfen, um ein Generikum bis zur
Zulassungsreife zu entwickeln.
Im Zusammenhang mit der Novelle würden die Bundes- und
Landesbehörden mit einem zusätzlichen Aufwand
konfrontiert, heißt es weiter. Auch Arzneimittelhersteller
müssten mit Mehraufwand bei der Registrierung traditioneller
pflanzlicher Medikamente rechnen. Andererseits werde es
Erleichterungen durch die grundsätzliche Beschränkung auf
nur noch eine einmalige Verlängerung der Zulassung geben. Eine
nähere Quantifizierung der Kostenbelastung der Unternehmen sei
nicht möglich. Auswirkungen auf Einzelpreise bei Arzneimitteln
seien aber nicht auszuschließen, heißt es im Entwurf.
Der Bundestag hat die Vorlage am 21. April beraten und an den
federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
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