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Neuregelung kommt
DDR-Renten
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Rentenanwartschaften aus
der DDR-Zeit sollen neu geregelt werden. Einen Gesetzentwurf hierzu
haben die Regierungsfraktionen vorgelegt (15/5314). Hintergrund der
Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
Sommer 2004, das die Kürzung von DDR-Renten für
verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung
verpflichtet, bis Juli 2005 eine Neuregelung zu schaffen. Das
Gericht kritisierte vor allem die Kürzungsmechanismen, die auf
einer Zuordnung zu bestimmten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
nach "Staats- und Systemnähe" beruhten. Davon betroffen sind
insbesondere bestimmte Berufsgruppen in leitenden Funktionen der
ehemaligen DDR.
Minderausgaben für Bund und Länder
Dem Gesetzentwurf zufolge soll die bisher geltende
Entgeltbegrenzung auf die Zeiten beschränkt werden, in denen
insbesondere solche Funktionen im Parteiapparat der SED, in der
Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt wurden, die eine
Weisungsbefugnis gegen-über dem Ministerium für
Staatssicherheit sowie dem Amt für Nationale Sicherheit
umfassten. Auch die Zeiten in Funktionen auf den höchsten
Ebenen des so genannten Kadernomenklatursystems der DDR sollen laut
Entwurf von der Begrenzung des bei der Rentenberechnung
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betroffen
werden, da die Bezieher "einkommens- und versorgungsseitig" Teil
eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung innerhalb des Staates
gewesen seien.
Bund und Länder könnten nach Inkrafttreten der
Neuregelung mit Minderausgaben rechnen. Diese seien allerdings
nicht bezifferbar. Denn es handele sich um eine sehr
unterschiedliche Dauer der Beitragszeiten, die zu begrenzen seien,
und sehr unterschiedliche Rentenbezugszeiten sowie unterschiedlich
eingelegte Rechtsbehelfe, heißt es zur Begründung in dem
Gesetzentwurf.
Nach der ersten Beratung hat der Bundestag die Vorlage am 21.
April an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
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