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Union bemängelt Rechtsunsicherheit
Klinische Forschung
Gesundheit und Soziale Spitzmarke. Für die Stärkung
der klinischen Forschung in Deutschland tritt die CDU/CSU-Fraktion
in einem Antrag (15/5246) ein. In den vergangenen Jahren habe diese
Forschung hierzulande an Leistungsfähigkeit verloren,
begründet die Union ihr Anliegen. Zum einen habe der
Kostendruck im Gesundheitswesen dazu geführt, dass bereits vor
der Einführung des Fallpauschalensys-tems in der
Krankenhausfinanzierung mehr als die Hälfte der
Universitätskliniken defizitär waren. Zudem gebe es eine
"eklatante Rechtsunsicherheit" im Bereich der klinischen Forschung.
Ursache dafür sei ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli
2004, wonach der stationäre Krankenhausaufenthalt im Rahmen
einer klinischen Studie, bei der noch nicht zugelassene
Arzneimittel erprobt werden, nicht als Krankenhausbehandlung von
den Krankenkassen zu vergüten ist. Die Gerichtsentscheidung
habe an den Universitäten und bei den Drittmittelgebern zu
einer erheblichen Verunsicherung geführt, da das Urteil eine
Umkehr der derzeitigen Finanzierungspraxis von klinischen Studien
bedeuten würde.
Die Union fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung
auf, "umgehend" einen Gesetzentwurf vorzulegen, um angesichts der
Entscheidung des Bundessozialgerichts die Finanzierung der
Krankenversorgung von Studienpatienten wieder sicherzustellen und
Rechtssicherheit zu gewährleisten. Insgesamt brauche die
klinische Forschung einen höheren Stellenwert innerhalb der
Forschungsförderung, so die Union. Sie fordert auch
Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung bei Anträgen
auf Fördermittel und bei der Genehmigung klinischer Studien.
Die zweckfremde Verwendung von Forschungsmitteln zur Deckung von
Defiziten in der Krankenversicherung solle unterbunden werden,
heißt es weiter. Die Regierung solle ferner die Auswirkungen
des Fallpauschalensystems auf die Hochschulkliniken
überprüfen und verstärkt Fördermechanismen
für die Erforschung seltener Erkrankungen entwickeln.
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