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Kommunen früh informieren
Schließung von
Bundeswehrstandorten
Haushalt/Wirtschaft und Arbeit. Zugestimmt hat
der Bundestag am 21. April einem Antrag von SPD und Bündnis
90/Die Grünen (15/4520), in dem es um die Folgen der
Standortschließungen der Bundeswehr und des angekündigten
Truppenabbaus der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland
geht. In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem
aufgefordert, die von Standortschließungen betroffenen Landes-
und Kommunalbehörden frühestmöglich über den
konkreten Zeitplan der einzelnen Umsetzungen zu unterrichten und
sie möglichst schon vor der Freigabe über die durch die
militärische Nutzung verursachten Altlasten zu
unterrichten.
Zudem soll die Regierung die bewährten
Verwertungsmodelle auch künftig anwenden. Dazu zählen die
Fraktionen unter anderem die Möglichkeit, dass die Kommunen
die Flächen zum Verkehrswert vom Bund erwerben und sie
anschließend selbstständig vermarkten können.
Weitere Verwertungsmodelle seien unter anderem der Verkauf an
private Investoren und die Möglichkeit, dass der Bund
weiterhin Eigentümer bleibt und die Kommunen die
Erschließung und Entwicklung durchführen.
Abgelehnt wurden hingegen drei Anträge
der Opposition. So wies auch die CDU/CSU (15/4531) auf die
gravierenden Folgen der Standortschließungen hin. Mit dem
teilweise erheblichen Personalabbau bei Streitkräften und
Verwaltung sei ein deutlicher Verlust an Kaufkraft verbunden,
heißt es weiter. Deshalb hatte die Union die Bundesregierung
aufgefordert, die Möglichkeit zu schaffen, dass von der
Bundeswehr und den alliierten Streitkräften freigegebene
Liegenschaften mit einem erheblichen Abschlag vom vollen Wert,
gegebenenfalls zu einem symbolischen Preis, mit
Wertsteigerungsklausel an die betroffenen Länder, Kreise und
Gemeinden oder ansiedlungswillige Inves-toren veräußert
werden können.
Die FDP bezeichnet in ihrem Antrag (15/1022)
eine Hilfe des Bundes für Orte und Regionen, die von der
Reduzierung und Schließung von Bundeswehrstandorten betroffen
sind, als unverzichtbar. Laut Antrag der Liberalen bedarf es im
Zuge des vorgesehenen Truppenabbaus einer gezielten
regional-ökonomischen Anpassung. Nach den Vorstellungen der
Abgeordneten ist die Bundesregierung aufgefordert, ein
Sonderprogramm einzuleiten, durch das den Kommunen auf Basis einer
mittel- bis langfristigen Konzeption konkret geholfen wird, die
wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der Konversion, also der
Umwandlung militärischer Anlagen zur zivilen Nutzung, zu
mildern.
Neben einzelnen wirtschaftsgebundenen
Projektvorhaben seien dabei strukturverbessernde,
strukturerhaltende und stabilisierende Maßnahmen
einzubeziehen. Berücksichtigt werden müsse auch ein
über die betroffenen Gemeinden hinausgehendes
Ausgleichs-konzept. Ein Ausgleich könne sinnvoll nur in einem
breiten Spektrum strukturwirksamer Förderungen in der Region
erfolgen. Ehemalige Bundeswehrliegenschaften sollen dabei bevorzugt
in die Verfügungsgewalt der Standortgemeinden
überführt werden, um eine Um- oder Nachnutzung für
die jeweiligen Liegenschaften zu erreichen. Es gehe darum, den
Standortgemeinden eine angemessene Zukunftsperspektive zu
verschaffen. Darüber hinaus lehnte das Plenum einen Antrag der
Union (15/4029) ab, die Konversionsregionen durch ein
Sofortprogramm zu stärken. Die Union hatte verlangt, die
Strukturpolitik mit ausreichenden Mitteln auszustatten, damit in
strukturschwachen Regionen Wachstum und die Schaffung neuer
Arbeitsplätze unterstützt werden können. Den
Beschlüssen lagen Empfehlungen des Haushaltsausschusses
(15/4766-15/4768) und des Ausschusses für Wirtschaft und
Arbeit (15/4789) vor.
Bundesverteidigungsminister Peter Struck
(SPD) hat mittlerweile am 18. April in Bonn die Vertreter der 105
betroffenen Standorte über das weitere Vorgehen
informiert.
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