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sas
Autofahren mit 17 Jahren unter Aufsicht
ermöglichen
Gesetzentwurf der Koalition
Verkehr und Bauwesen. Jugendliche sollen künftig ab dem 17.
Lebensjahr den Führerschein machen können, ein Auto
führen dürfen sie anschließend aber nur in
Begleitung einer benannten Person. Auf Bundesebene soll ein
Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (15/5315) dafür
den Weg frei machen. Anschließend liegt es an den
Bundesländern, per Rechtsverordnung das Modellprojekt
"Begleitetes Fahren ab 17" einzuführen und Jugendlichen ein
Jahr früher als bislang den Erwerb des Führerscheins zu
ermöglichen.
Die Notwendigkeit eines Bundesgesetzes beschreiben die
Fraktionen damit, dass an die Begleitperson bestimmte Anforderungen
gestellt werden, die in allen Bundesländern gleich geregelt
sein sollen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein,
seit über fünf Jahren einen gültigen
Führerschein der Klasse B haben und darf zum Zeitpunkt, wenn
für den Jugendlichen die Prüfungsbescheinigung erteilt
wird, nicht mehr als drei Punkte beim Verkehrszentralregister in
Flensburg haben. An die Begleitperson richten die
Koalitionsfraktionen die Anforderung, dass sie vor Antritt einer
Fahrt und während einer Fahrt, soweit die Umstände der
jeweiligen Situation es zulassen, ausschließlich als
Ansprechpartner zur Verfügung steht. Sie dürfe den
Inhaber einer Prüfungsbescheinigung dann nicht begleiten, wenn
sie 0,25 Milligramm pro Liter oder mehr Alkohol in der Atemluft
oder 0,5 Promille oder mehr im Blut hat. Ihre Mitfahrt
schließen die Fraktionen auch für den Fall aus, dass die
Begleitperson unter der Wirkung eines im Straßenverkehrsgesetz
genauer definierten Rauschmittels steht. Die in den
Landesbehörden durch das Ausstellen von
Prüfungsbescheinigungen entstehenden zusätzlichen
Personal- und Sachkosten sollen künftig durch entsprechende
Gebühren gedeckt werden. Dazu heißt es in der Vorlage,
dass den jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern
Kosten für die zusätzliche Prüfungsbescheinigung im
Umfang von 7,70 Euro sowie für die Überprüfung der
Begleitperson von 1,80 Euro entstehen werden.
Unter Strafe stellen wollen die Abgeordneten auch das
Manipulieren des Wegstreckenzählers, der den tatsächlich
gefahrenen Kilometerstand anzeigt. Seit geraumer Zeit sei
festzustellen, dass Spezialisten das Nachjustieren von
Wegstreckenzählern als Dienstleis-tungen im Internet oder
Zeitungsannoncen vermehrt und offen unter Hinweis auf die
Straflosigkeit der Fälschung angeboten hätten. Das
Zurückstellen von Kilometerständen mache aber nur Sinn,
wenn Käufer oder Versicherungen über den tatsächlich
gefahrenen Kilometerstand zu einem späteren Zeitpunkt und
damit über den Wert des Fahrzeuges getäuscht werden
sollen. Hieraus ergebe sich die Notwendigkeit, entsprechende
Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen.
Die Koalitionsfraktionen begründen ihre Initiative damit,
das Unfallrisiko bei jungen Fahranfängern durch die
Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 senken zu wollen. Im
Jahr 2003 seien an mehr als einem Fünftel aller Unfälle
mit Personenschäden 18- bis 24-Jährige als
Fahrzeugführer beteiligt gewesen. Dabei habe die Gruppe der
Fahranfänger überdurchschnittlich häufig die
Hauptschuld am Unfall getragen, heißt es weiter. 69 Prozent
der an einem Unfall beteiligten Pkw-Fahrer dieser Altersgruppe
seien auch die Hauptverursacher des Unfalls gewesen.
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