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sas
Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung
abschließen
Interfraktioneller Antrag
Verkehr und Bauwesen. In einem interfraktionellen Antrag
(15/5342) sprechen sich die Abgeordneten aller im Bundestag
vertretenen Fraktionen dafür aus, dass die Bundesregierung
noch in diesem Jahr ihre Gesetzesvorlagen zur Kapitalprivatisierung
der Deutschen Flugsicherung (DFS) abschließt und dabei alle
verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Regelungen beachtet.
Die Parlamentarier begrüßen, dass der Bund aufgrund eines
gemeinsamen Beschlusses der Fraktionen vom Juni vergangenen Jahres
den Weg für die Kapitalprivatisierung der Deutschen
Flugsicherung (DFS) bis zu 74,9 Prozent frei gemacht hat. Es gehe
nun darum, dass auch bei einer neuen Eigentümerstruktur die
hoheitlichen Aufgaben, mit denen die Deutsche Flugsicherung
beliehen wird, nicht gefährdet werden.
Für den Fall, dass DFS-Anteile weiterveräußert
werden, seien geeignete Regelungen zu treffen, mit denen die
staatlichen Interessen gewahrt werden könnten. Insgesamt
müsse die Regierung das Ziel verfolgen, die Attraktivität
der DFS für Anleger zu erhöhen und den potenziellen
Anlegern die Rechte und Pflichten der DFS nachvollziehbar und
transparent zu beschreiben. Auch soll sie prüfen, ob die
Deutsche Flugsicherung mit der Zuständigkeit für den
gesamten deutschen Luftraum beliehen werden kann. Davon betroffen
wären insbesondere die Flugsicherungsdienste, die zurzeit von
anderen Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden. Nach den
Vorstellungen der vier Fraktionen soll die Aufgabenzuordnung der
DFS weder unbefristet noch endgültig sein und der
schnellstmöglichen Neuordnung der Luftraumblöcke in
Europa nicht entgegenstehen.
Die Bundestagsfraktionen verweisen auf den gemeinsamen
interfraktionellen Beschluss, auf dessen Basis auch ein neues
Gebührensystem gefordert worden war. Bei der Festlegung der
ökonomischen Regulierung sei dies EU-konform zu definieren.
Weiterhin müsse die von der Bundesregierung geforderte
Gesetzesvorlage die Ein- und Durchgriffsrechte der Bundeswehr klar
gewährleisten. Nicht zuletzt soll die Deutsche Flugsicherung
GmbH auch in die Lage versetzt werden, neue
Geschäftsmöglichkeiten im In- und Ausland zu
erschließen. Der Antrag wurde am 21. April an die
Ausschüsse überwiesen.
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