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Auswärtiges Amt zahlte Rechtsberatung
Visa-Untersuchungsausschuss
Haushalt. Das Auswärtige Amt hat aus
Personalfürsorgegründen eine Bonner Rechtsanwaltskanzlei
mit der Beratung von Zeugen aus dem Auswärtigen Amt (AA) im
Strafverfahren vor dem Kölner Landgericht gegen den
Deutsch-Ukrainer Anatoli Barg beauftragt, der wegen
bandenmäßiger Menschenschleusung zu fünf Jahren Haft
verurteilt worden ist. Für die Beratung der AA-Mitarbeiter
sind insgesamt 20.880 Euro bezahlt worden. Dies geht aus einem von
der FDP-Fraktion angeforderten Bericht des AA hervor, den der
Haushaltsausschuss am 20. April zur Kenntnis genommen hat.
Ebenso aus Gründen der Personalfürsorge wurde vom AA
ein Berliner Rechtsanwalt verpflichtet, die Zeugen aus dem AA vor
dem Visa-Untersuchungsausschuss über ihre Rechte und Pflichten
zu beraten. Eine Abrechnung des Rechtsanwalts liege noch nicht vor,
als Honorarsatz seien 150 Euro pro Stunde plus Mehrwertsteuer
vereinbart worden. Die Koalition hielt dies im Haushaltsausschuss
für einen "Routinevorgang" die Größenordnung sei
plausibel. Die Opposition kritisierte vor allem, dass externe
Rechtsberater hätten verpflichtet werden müssen. Der
Vertreter des AA erklärte darauf hin, dass die Juristen des AA
keine oder wenig Erfahrung bei Strafverfahren hätten.
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