bob
Leistungen an Hinterbliebene zahlen
17. Juni 1953
Recht. Nach den Koalitionsfraktionen möchte auch die
CDU/CSU-Fraktion, dass Familienangehörigen von Todesopfern,
die aufgrund des Ausnahmezustandes nach dem Volksaufstand vom 17.
Juni 1953 ums Leben kamen, eine finanzielle Unterstützung
zukommt. Die Unionsfraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (15/5319)
vorgelegt.
Sie beruft sich auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse,
wonach damals 55 Menschen getötet worden seien. Es habe sich
unter anderem um Menschen gehandelt, die auf der Straße
erschossen oder angeschossen und im Krankenhaus an den Folgen
dieser Verletzungen verstorben sind.
Ziel des Gesetzesantrages sei die Gleichstellung des betroffenen
Personenkreises mit den Hinterbliebenen der anlässlich des
Volksaufstandes hingerichteten Personen und den Hinterbliebenen der
Personen, die an der innerdeutschen Grenze ums Leben gekommen sind.
Die Koalitionsfraktionen hatten ähnliche Vorstellungen bereits
in einem Gesetzentwurf (15/5244) formuliert.
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