mik/bob
Graffiti soll als Sachbeschädigung bestraft
werden
Koalition und CDU/CSU-Fraktion legen
Gesetzentwürfe vor
Recht/Petitionen. Das unerlaubte Besprühen oder Bemalen von
fremdem Eigentum (Graffiti) soll als Sachbeschädigung bestraft
werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen(15/5313) vor. Um vor unbefugten
Sachbeschädigungen durch Graffiti zu schützen, soll das
Strafgesetzbuch durch eine weitere Tathandlung ergänzt werden.
Diese stelle "auf die unbefugte, nicht nur unerhebliche und nicht
nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes
einer Sache" ab. SPD und Bündnisgrüne weisen in ihrem
Entwurf ferner darauf hin, dass der Tatbestand der
Sachbeschädigung nur dann verwirklicht worden sei, wenn die
Substanz einer Sache erheblich verletzt oder deren technische
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt worden ist.
Auch die CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf (15/5317) vorgelegt,
der die Rechtsunsicherheit bei der strafrechtlichen Ahndung von
Graffiti beseitigen soll. Er sieht vor, den Tatbestand der
Sachbeschädigung im Strafgesetzbuch vor dem Hintergrund der in
der Rechtsprechung aufgezeigten Anforderungen neben
"zerstören" oder "beschädigen" um die Wörter "oder
das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des
Eigentümers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich
verändert" zu ergänzen.
Die Union ist der Auffassung, Zeiterscheinungen wie Graffiti
müsse mit modernen Normen "angepasst" entgegengetreten werden.
Ästhetik schaffe Lebensgefühl, das auch strafrechtlich
schutzwürdig ist, so die Fraktion. Gleichgültigkeit in
den Erscheinungsbildern der Großstädte und
Ballungsräume ziehe andere "Erscheinungsformen" sozialer oder
auch Verbrechen hervorrufender Problemlagen nach sich. Deshalb
bedürfe es nicht nur der materiellen Kriterien - das
äußere Erscheinungsbild einer Sache gehöre zu den
inneren Werten des Eigentums selbst und müsse dem Schutz des
Gesetzes unterworfen werden. Der Bundestag hat beide Vorlagen am
22. April in erster Lesung beraten und an den Rechtsausschuss
überwiesen.
Zuvor hatte das Thema auch den Petitionsausschuss am 20. April
beschäftigt. Er setzte sich dafür ein, dass Graffiti als
Sachbeschädigung bestraft werden soll. Die entsprechende
Eingabe wurde mit der Mehrheit der Koalitionsabgeordneten an das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen
und den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" gegeben.
Die Opposition hatte sich dafür eingesetzt, die Petition
der Regierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. In
der Petition heißt es, Graffiti-Schmierereien an
öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in
Gewerbe- und Wohngebieten hätten "in starkem Maße"
zugenommen. Die Reinigung verschmierter Teilflächen sei
für die öffentliche Hand, Unternehmen und Privatleute mit
hohen Kosten verbunden. Der Wert von Wohnungen und Häusern sei
dadurch erheblich gemindert.
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung
ergab, dass Graffitis in der Regel nach den geltenden
Sachbeschädigungsdelikten abgeurteilt werden können. In
ständiger Rechtsprechung werde eine Sachbeschädigung dann
angenommen, wenn eine Substanzverletzung gegeben sei. Deshalb
müsse aber in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, ob eine
Substanzverletzung vorliegt. Dies sei mit erheblichen Kosten
verbunden. In der gerichtlichen Praxis werde jedoch auch die
Auffassung vertreten, dass schon eine den Gestaltungswillen des
Eigentümers beeinträchtigende, nicht unerhebliche
Veränderung der äußeren Erscheinung und Form als
Sachbeschädigung zu werten sei. Ein Hauptproblem bei der
Graffiti-Bekämpfung sei jedoch, die Täter zu ermitteln,
so der Ausschuss weiter. Viele Sprayer könnten nicht ermittelt
werden, wodurch ein "erhebliches" Vollzugsdefizit bei der
Strafverfolgung bestehe.
Zurück zur
Übersicht
|