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Stark gegen Verkauf der IWF-Goldreserven
Bundesbank-Vize zu Gast
Entwicklungszusammenarbeit. Die Goldreserven des Internationalen
Währungsfonds zum Schuldenerlass für
Entwicklungsländer einzusetzen, würde dem Statut des
Währungsfonds widersprechen. Diese Position vertrat der
Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Jürgen Stark, bei
einer Aussprache im Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung am 20. April.
Dieser Vorschlag sei zwar bei dem jüngsten G-7-Treffen und
bei der Tagung des Internationalen Währungsfonds mit der
Weltbank geäußert worden. Man befinde sich aber in einem
nach wie vor offenen Diskussionsprozess darüber, wie ein
möglicher Schuldenerlass geregelt werden kann, so der
Bundesbank-Vize.
Stark wies darauf hin, dass der Internationale
Währungsfonds keine Entwicklungshilfeinstitution sei, sondern
ein monetäres Institut, dessen Aufgabe es sei, die
internationalen Währungssysteme zu überwachen. Daher
dürften für den Schuldenerlass "keine originären
Mittel" des Internationalen Währungsfonds eingesetzt
werden.
Verkauf von Goldreserven "einmalig"
Bei dem Verkauf von Goldreserven des Währungsfonds in den
Jahren 1999/2000 habe es sich um eine "einmalige Aktion" gehandelt,
um stille Reserven zu mobilisieren. Die Bundesbank habe damals
erklärt, man werde "dabei nur ein einziges Mal mitmachen".
Man könne jedoch auf Sonderkonten zurückgreifen, auf
denen sich unter anderem noch Gelder aus dem damaligen Goldverkauf
befinden. Auf diesen Konten sei insgesamt ein Volumen von bis zu 12
Milliarden US-Dollar vorhanden.
Diese Fonds könnten verwendet werden, "ohne dass auf das
Gold zurückgegriffen werden muss". Würde man dennoch
Goldreserven einsetzen, würde dies, so Stark, die finanzielle
Integrität des Währungsfonds tangieren und hätte
zudem Konsequenzen für den Goldmarkt, so der
Bundesbank-Vertreter.
Auf Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion bestätigte Stark, die
Bundesbank befinde sich in dieser Frage in enger Abstimmung mit der
Bundesregierung. Er wies nochmals darauf hin, man habe sich noch
nicht endgültig positioniert, sondern prüfe vorerst alle
Vorschläge.
Auf die Frage der FDP-Fraktion, welche Erfahrungen man mit der
Entschuldung bislang gemacht habe, führte Stark aus, es gebe
Länder, bei denen dies gut funktioniert habe. Man dürfe
jedoch nicht außer acht lassen, dass es auch Länder wie
etwa Bolivien, Äthiopien, Niger oder Burkina Faso gebe, bei
denen der Schuldenstand seit der Entschuldung wieder erheblich
angestiegen sei. Es sei daher nötig, den Schuldenerlass an
klare Bedingungen zu knüpfen, so der Vizepräsident der
Bundesbank.
So müsse geklärt sein, dass eine makroökonomische
Stabilität gegeben ist und dass die entsprechenden Länder
über die notwendigen Ressourcen vor Ort verfügen, "um mit
dem Schuldenerlass umgehen zu können". Viele Staaten
würden dies allein nicht schaffen, so Stark weiter.
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