|
|
Claudia Heine
Parteipolemik oder Sachaufklärung?
Die Arbeit der parlamentarischen
Untersuchungsausschüsse
Die Geschichte parlamentarischer
Untersuchungsausschüsse ist lang. In England existierten sie
bereits im 14. Jahrhundert. In Deutschland etablierte sich ein
wirkungsvolles Untersuchungsrecht des Parlaments nach erfolglosen
Versuchen von 1848/49 erst mit der Weimarer Reichsverfassung 1919.
Seit 1949 ist es fester Bestandteil der politischen
Auseinandersetzung in der Bundesrepublik. Die Arbeit der
Untersuchungsausschüsse wird regelmäßig von der
Frage begleitet, was sie mehr sind: politisches Kampfmittel oder
Instrument der Aufklärung? In der aktuellen Debatte um
Live-Übertragungen der Sitzungen erlebte diese Frage eine neue
Renaissance.
In der Debatte um die für die Opposition
zentrale Frage, wann Bundesaußenminister Joschka Fischer als
Zeuge geladen werde, sagte der Grünen-Obmann im
Visa-Untersuchungsausschuss Jerzy Montag vor Wochen gereizt: "Wir
werden nicht zulassen, dass der Ausschuss zum Kasperle-Theater
wird." Als Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) im
Juni 2002 vor den Parteispenden-Ausschuss zitiert wurde, nannte er
seine Vorladung eine "politische Inszenierung". Damals nutzte der
Bundestag sein Untersuchungsrecht, um ein illegales Spendensystem
der CDU aufzudecken. Auch als "Schmierentheater" wird das Gremium
von den Beteiligten abwechselnd, je nach Rollenverteilung, gern
bezeichnet.
Der Vorwurf, Untersuchungsausschüsse
dienen mehr der parteipolitischen Polemik als der
Sachaufklärung, begleitet deren Arbeit immer wieder. Im
Artikel 44 des Grundgesetzes heißt es jedoch ganz
nüchtern: "Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines
Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen
Untersuchungsausschuss einzusetzen, der in öffentlicher
Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt." Es geht um das
grundlegende Recht des Parlaments auf Selbstinformation über
politische Vorgänge in Staat und Gesellschaft, und
Untersuchungsausschüsse sind das Mittel zum Zweck. Um diesen
zu erfüllen wurden sie vom Gesetzgeber mit umfangreichen
Befugnissen ausgestattet. Insbesondere das Recht Beweise zu
erheben, also auch Zeugen vorzuladen und zu vereidigen, gehört
dazu. Das parlamentarische Untersuchungsrecht befreit den Bundestag
(auf Landesebene den Landtag) davon, in seiner Arbeit auf
Fremdinformationen angewiesen zu sein, zum Beispiel durch die
Regierung. Nur dadurch ist er in der Lage, eine unabhängige
Kontrollfunktion gegenüber der Regierung einzunehmen - vor
allem die Opposition hat daran naturgemäß ein Interesse.
Es handelt sich also eigentlich nur um Auswertung von
Aktenmaterial, und das ist eher mühselige
Kleinarbeit.
Indem dies aber öffentlich geschieht,
bietet sich den Parteien die Chance, die Fakten zu
instrumentalisieren und dem politischen Gegner zu schaden. Nicht
umsonst werden Untersuchungsausschüsse als "schärfstes
Schwert" der Opposition bezeichnet. Sie dienen der "Bestimmung der
politischen Tagesordnung" sagt der Politikwissenschaftler
Jürgen Plöhn. "Aus Sicht der Bundestagsfraktionen ist
eine Untersuchung nur dann interessant, positiv wie negativ, wenn
sie in den Medien ein großes Echo erfährt", so
Plöhn.
Gestaltend auf die politische Tagesordnung
einzuwirken, davon konnte der Reichstag im kaiserlichen Deutschland
nur träumen. Max Weber, auch als Vater des deutschen
Untersuchungsrechts bezeichnet, kritisierte an der Struktur des
Reichstages vor allem eines: Sie sei zugeschnitten auf eine
"lediglich negative Politik: Kritik, Beschwerde, Beratung,
Abänderung und Erledigung von Vorlagen der Regierung", schrieb
der Begründer der deutschen Soziologie 1917 in der
"Frankfurter Zeitung". Von positiver Teilhabe an der politischen
Leitung aber sei das Parlament ausgeschlossen. Dadurch sei es
gezwungen, diese "negative Politik" zu betreiben, "das heißt:
den Verwaltungsleitern wie eine feindliche Macht gegenüber
stehen, von ihnen als solche mit dem unentbehrlichen Minimum von
Auskunft abgespeist und nur als Hemmschuh, als eine Versammlung
impotenter Nörgler und Besserwisser gewertet", so die Analyse
Webers. Da dem Reichstag das Recht fehle, selber gestaltend
tätig zu werden oder gar eine kontrollierende Funktion
gegenüber der Verwaltung einzunehmen ist er
"verfassungsmäßig zur dilletantischen Dummheit
verurteilt".
In dieser Rolle konnten die Parlamente der
Monarchie tatsächlich nicht gefährlich werden. Zwar
verankerte man schon 1848/49 das parlamentarische
Untersuchungsrecht in der Paulskirchenverfassung und den
Verfassungen der Einzelstaaten. Die preußische Verfassung von
1850 definierte dieses Recht lediglich als allgemeines Recht zur
Informationsbeschaffung. Besondere Befugnisse für das
Parlament formulierte sie nicht. Es blieb letztlich wirkungslos und
tauchte in der Reichsverfassung von 1871 gar nicht mehr
auf.
Als wichtigstes Machtmittel dieser
kaiserlichen Bürokratie gegenüber dem Parlament
bezeichnete Weber die Verwandlung von Dienstwissen in Geheimwissen,
das nicht nur dem Reichstag sondern auch der Öffentlichkeit
vorenthalten werden kann. Um diese Übermacht der
Bürokratie zu brechen, forderte er
Untersuchungsausschüsse, die, je nach Anlass, Tatsachen
untersuchen sollten und denen gegenüber Regierung und
Verwaltung zur Auskunft verpflichtet sein müssen. In der
Zulassung von Öffentlichkeit sah Weber kein Hinderniss sondern
vielmehr ein zentrales Element der Aufklärung: "Die durch
effektive Parlamentskontrolle erzwungene Publizität der
Verwaltung ist das, was als Vorbedingung jeder fruchtbaren
Parlamentsarbeit und politischen Erziehung der Nation zu fordern
ist."
Seit 1949 setzte der Bundestag 47
Untersuchungsausschüsse ein. Im wohl bedeutendsten seiner Art,
dem Flick-Untersuchungsausschuss (1983 bis 1986), erreichte die
öffentliche Anteilnahme bisher unbekannte Dimensionen. In
einem riesigen öffentlichen Spektakel gegenseitiger
Schuldzuweisungen versuchten Politiker aller Parteien den
möglichst größten Nutzen aus dem Skandal zu ziehen.
Es war offenkundig, dass das Gremium von allen Seiten als
politisches Kampfinstrument benutzt wurde. Hat es der
Aufklärung geschadet?
Die Hauptrolle in dem Stück über
käufliche Politiker spielten großen Teile der politischen
Elite der Bundesrepublik. Im Zentrum standen zunächst nur
Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) und sein
Vorgänger Hans Friderichs (FDP). Beide hatten Mitte der
70er-Jahre großzügige Spendengelder des Flick-Konzerns
erhalten, in auffälliger zeitlicher Nähe zu einer vom
Bundeswirtschaftsministerium erteilten Steuerbefreiung für den
Konzern. Bald schon entwickelte sich der Flick-Skandal zu einem
Parteispendenskandal. Es stellte sich heraus, dass alle im
Bundestag vertretenen Parteien entgegen gesetzlichen Vorschriften
in großem Umfang Spenden von der Industrie erhalten
hatten.
Gegner als korrupt darstellen
Die über die Medien ausgetragene
politische Auseinandersetzung mutete dabei wie ein Wettlauf um die
größten Vorwürfe an: Die SPD warf der FDP vor, sich
vom Flick Konzern nicht nur einzelne Entscheidungen sondern gar den
Wechsel in ein anderes Regierungslager (sie war 1982 aus der
sozialliberalen Koalition unter Helmut Schmidt ausgestiegen und
hatte so die Koalition von Union und FDP möglich gemacht)
erkauft zu haben. Die Grünen sprachen vom "Kanzler der
Großindustrie", und die Union beschuldigte ihrerseits die SPD,
sich von den Gewerkschaften und Flick finanzieren zu lassen. Auch
in ihren Abschlussberichten dementierten FDP, CDU und SPD jegliche
eigene Schuld und wiesen sie dem anderen politischen Lager zu. Im
Vordergrund standen politische Bewertungen, in denen es darum ging,
den politischen Gegner als möglichst korrupt
darzustellen.
Es wäre jedoch zu kurz gegriffen, die
Affäre nur als Parteiengezänk abzutun: Sie
hinterließ nicht zuletzt wegen des öffentlichen Drucks,
der dadurch entstanden war, einen zurückgetretenen
Wirtschaftsminister. Auch der damalige Bundestagspräsident
Rainer Barzel (CDU), wegen einer Millionenzahlung des
Flick-Konzerns ebenfalls im Visier, musste seinen Posten
räumen. Das Ansehen der Politik war massiv erschüttert
worden, aber die Öffentlichkeit wurde gleichzeitig für
die komplexen Verbindungen zwischen Industrie und Politik
sensibilisiert.
"Untersuchungsausschüsse sind in der Tat
immer mehr ein Mittel der politischen Auseinandersetzung geworden,
und natürlich hat das auch etwas mit der Entwicklung der
Medien zu tun", sagt der Bundestagsabgeordnete Volker Neumann
(SPD). Er war selber zwei Mal Vorsitzender eines
Untersuchungsausschusses, zuletzt von 1999 bis 2002 im
Parteispenden-Ausschuss. "Dennoch haben sie einen reinigenden
Charakter, weil sie viele Misstände aufdecken und Anregungen
für Gesetzesinitiativen geben", so Neumann weiter.
In Folge des Flick-Untersuchungsausschusses
änderte der Bundestag die für seine Abgeordneten
geltenden Verhaltensregeln, insbesondere die Angabe von
Nebeneinkünften. Reformiert wurde auch das Gesetz zur
Parteienfinanzierung. Konsequenzen hatte die Flick-Affäre
darüber hinaus direkt für die Arbeit parlamentarischer
Untersuchungsausschüsse. Während der Untersuchung durch
das Parlament hatte sich das Finanz- und Wirtschaftsministerium
unter Berufung auf Staatswohl und Steuergeheimnis geweigert, vom
Ausschuss angeforderte Akten vorzulegen. Das
Bundesverfassungsgericht urteilte 1984, dass diese Weigerung dem
Artikel 44 des Grundgesetzes, auf dem das Untersuchungsrecht des
Parlaments basiert, widerspricht. Die Exekutive dürfe nicht
ohne weiteres Akten unter Berufung auf das Staatswohl vorenthalten,
denn das Wohl des Staates sei grundsätzlich dem Parlament und
der Regierung gleichermaßen anvertraut.
Stellen die politische Auseinandersetzung und
der reinigende Charakter tatsächlich zwei verschiedene Aspekte
von Untersuchungsausschüssen dar? Neumann verneint dies: "Mich
ärgert, dass viele Leute meinen, man müsse die Gesetze
sofort ändern. So wurde zum Beispiel noch während der
Ermittlungen des Flick-Ausschusses ein neues Parteiengesetz
erarbeitet. Man wartetet also nicht das Ergebnis ab sondern
verfällt oft in einen Aktionismus." Dieser sei auch politisch
motiviert, so Neumann.
Beispiele für solchen Aktionismus sind
aber nicht nur zu früh erarbeitete Gesetze: "Insbesondere bei
dem CDU-Spenden-Ausschuss stellten sich Ausschuss-Mitglieder
bereits nach einzelnen Zeugenaussagen vor die Kameras und
unterzogen diese einer politischen Bewertung." Dies sei eine
ungünstige Entwicklung, urteilt der Politologe Jürgen
Plöhn. Die Bevölkerung sei durch solche "parteipolitisch
geprägten Schnellschüsse" nicht mehr in der Lage, sich
über politische Ereignisse ein eigenständiges Urteil zu
bilden.
Als der Bundestag 1999 den
Untersuchungsausschuss zur Parteispendenaffäre der CDU
einsetzte, fühlten sich viele Beobachter an die
Flick-Affäre erinnert. Nicht nur die Thematik legte das nahe.
Auch das enorme Medienecho und die Tragweite der Vorwürfe
erinnerten daran. Neben dem Flick-Ausschuss gehört er zu den
aufsehenerregendsten Untersuchungsausschüssen des Bundestages.
Einen Grund hatte dies auch in der Starbesetzung. Beide Male lud
der Ausschuss die politische Prominenz der Bundesrepublik in den
Zeugenstand, angefangen vom Bundeskanzler, über
Parteivorsitzende bis hin zu Ministerpräsidenten.
Die CDU hatte in den 80er- und 90er-Jahren
mit Hilfe von zahlreichen Schattenkonten in der Schweiz versucht,
illegale Spenden in Millionenhöhe zu verdecken. In den
Rechenschaftsberichten tauchten die Beträge nie auf oder
wurden unter "Sonstiges" verbucht. Die Regierungskoalition
versuchte, der CDU Käuflichkeit politischer Entscheidungen
nachzuweisen. Zwar konnten die Wege etlicher Millionen auf dem Weg
in die CDU-Kassen rekonstruiert werden. Ebenso viele blieben jedoch
im Dunkeln. Zu Berühmtheit gelangte dabei jene
Millionenspende, die Kanzler Kohl Anfang der 90er-Jahre
persönlich entgegennahm. Bis heute behält er deren
Herkunft unter Berufung auf sein Ehrenwort für sich. Statt
dessen geriet auch die Spendenpraxis der SPD im Laufe der
Untersuchungen ins Visier des Ausschusses und der
Öffentlichkeit. In ihren Abschlussberichten kamen die
rot-grüne Koalition und die CDU zu völlig verschiedenen
Bewertungen. Als "politische Korruption" bezeichneten SPD und
Grüne das Finanzsystem der Bundesregierung unter Helmut Kohl.
Sie sahen es als erwiesen an, dass in mehreren Fällen
wirtschaftliche Entscheidungen der Kohl-Regierung durch Geldspenden
beeinflusst worden waren. Eine positive Bilanz zog die Union. Sie
wertete es als wichtigstes Ergebnis der Untersuchungen, dass die
Kohl-Regierung nicht käuflich gewesen sei. Auch habe Kohl
nicht gegen die Verfassung sondern nur gegen das Parteiengesetz
verstoßen. Breiten Raum nahmen in dem Abschlussbericht dagegen
Vorwürfe gegen ein "abgeschottetes Finanz- und
Beteiligungsimperium" der SPD ein.
Heftige Streitereien
Im Ergebnis dieses Ausschusses blieb nicht
nur ein ramponiertes Image der CDU und ihres langjährigen
Vorsitzenden Helmut Kohl zurück. Umfassender als noch in den
80er-Jahren verschärfte der Bundestag das Parteiengesetz.
Außerdem trug der Ausschuss dazu bei, dass sich der Bundestag
nach jahrzehntelangem Streit im Jahr 2001 auf ein Gesetz über
Untersuchungsausschüsse einigte. Hintergrund dafür waren
heftige Streitereien der Parteien über die Reihenfolge der
Zeugenvernehmungen, die das Bild des Ausschusses in der
Öffentlichkeit nicht gerade glänzen
ließen.
Nun haben die Mitglieder des
Visa-Untersuchungsausschusses die Möglichkeit, dieses Bild
wieder zu polieren. Das Gesetz von 2001 erlaubt es, und am
vergangenen Donnerstag wurde es Wirklichkeit: Erstmals in der
Geschichte der Bundesrepublik wurden Zeugen eines
Untersuchungsausschusses vor laufender Kamera live befragt. Die
vergangenen Streitereien, ob und wann Außenminister Fischer
vor den Ausschuss geladen wird, erhalten mit seinem Auftritt heute,
vor einem Millionenpublikum, eine völlig neue Dimension. Von
einer "Amerikanisierung" der deutschen Politik ist schon die Rede.
In den USA gehören Live-Vernehmungen der Polit-Stars vor
Untersuchungskommissionen längst zum politischen Alltag. Doch
die beteiligten Politiker geben sich ausgerechnet in diesem
historischen Moment betont sachlich, wollen von "Inszenierung"
nichts wissen und sprechen lieber von "Authentizität". "Die
Bürger können sich nun selbst ein Bild von den Zeugen
aber auch von der Arbeit des Untersuchungsausschusses machen. Sie
sind nicht mehr auf gefilterte Informationen angewiesen",
beschreibt Volker Neumann, der stellvertretende Vorsitzende des
Ausschusses, die Vorteile aus seiner Sicht. Allerdings betont er
auch: "Für uns sind natürlich die Dokumente die
wichtigsten Beweismittel. Die Zeugenaussagen sind eigentlich nicht
so wichtig. Für die Öffentlichkeit ist es natürlich
umgekehrt." Auch CDU-Obmann Eckhart von Klaeden gab sich im Vorfeld
der TV-Übertragungen zurückhaltend: Es gehe nicht um ein
Spektakel sondern um eine Befragung, bei der "zufällig eine
Kamera anwesend" sei. Woher kam auf einmal diese Unlust am
Spektakel? Der Verdacht, auch solche TV-Auftritte politisch
für die eigene Position zu nutzen ist doch längst keiner
mehr. An der Tendenz aller Fraktionen, nach jeder Zeugenaussage mit
einer politischen Bewertung vor die Kamera zu treten hat, hat sich
zumindest im Visa-Untersuchungsausschuss bisher nichts
geändert - ein Umstand, der nicht gerade für die
Bedeutungslosigkeit der Zeugen spricht. Warum sollten die
Fernseh-Aussagen auf einmal davon ausgenommen sein? Natürlich
können letztlich nur Dokumente das entscheidende Argument
für eine Beurteilung bestimmter Sachverhalte liefern. Für
eine politische Bewertung durch die Öffentlichkeit, und darauf
kommt es in Untersuchungsausschüssen nun einmal wesentlich an,
sind aber Details aus den Akten nicht unbedingt nötig. Der
Sachaufklärung werden solche Übertragungen wohl nicht
dienen, darin sind sich viele Experten einig. "Es interessiert mehr
das Wie und das Was", vermutet der Politologe Claus Leggewie: "Was
diesen Untersuchungsausschuss betrifft, wird der Ertrag an
zusätzlichen Erkenntnissen und mehr Transparenz bescheiden
sein."
Zurück zur Übersicht
|