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Kein Geld für Neubauern
Entschädigungsurteil des EuGH
Der Bund muss so genannte Neubauern nicht entschädigen. Der
Europäische Gerichtshof entschied am 30. Juni, dass die Erben
von Grundstücken aus der Bodenreform, die nicht
entschädigt worden sind, keine Ausgleichszahlungen erhalten
sollen (vgl. "Das Parlament" Nr. 16/2005). Die Große Kammer
des Gerichts in Straßburg sah in der entschädigungslosen
Enteignung keine Verletzung der Menschenrechtskonvention. Das
Gericht hob mit der Entscheidung ein Urteil vom Januar 2004 auf,
wonach Deutschland die Eigentumsrechte der Betroffenen verletzt
habe.
Die Kläger hatten die Grundstücke nach der
Wiedervereinigung an die Bundesländer abtreten müssen.
Sie hatten das Land im Zuge der Bodenreform in der sowjetischen
Besatzungszone nach 1945 erhalten. Bei Annahme der Klage
hätten dem Bund Entschädigungen in Milliardenhöhe
gedroht.
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