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Spielbankumsätze werden besteuert
Gesetz beschlossen
Finanzen. Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis
90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am 30. Juni
beschlossen, die Umsätze aus dem Betrieb der öffentlichen
Spielbanken künftig zu besteuern. Die CDU/CSU enthielt sich
der Stimme. Die gleichlautenden Entwürfe von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen (15/5444) und der Bundesregierung
(15/5558, 15/5812) zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes nahm
das Plenum auf Empfehlung des Finanzausschusses (15/5863) in
geänderter Fassung an.
Der Beschluss geht auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs zurück, der eine Verletzung des
umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes gesehen hatte, wenn
die Glücksspielumsätze in öffentlichen Spielbanken
umsatzsteuerfrei, außerhalb dieser Einrichtungen aber
steuerpflichtig sind. Für die CDU/CSU stellte sich die Frage,
wie die zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Spielbankabgabe, wie
sie in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochen worden sei,
ausgeglichen werden könne. Die FDP sprach von einer
"sachgerechten Lösung des Problems".
Bundesregierung und Bundesrat bewerteten den
Gesetzentwurf unterschiedlich. Nach Meinung des Bundesrates
würde eine Umsatzbesteuerung bei öffentlichen Spielbanken
zu Forderungen führen, die Spielbankabgabe der Länder zu
senken. Damit würden den Ländern erhebliche Nachteile
entstehen. Die Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht käme Bund
und Ländern im Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile
zugute. Wegen der zu erwartenden Ausfälle müssten die
Mehreinnahmen jedoch allein der Ländergesamtheit
zufließen, argumentiert der Bundesrat. Angesichts der von
öffentlichen Spielbanken erzielten Erlöse wäre von
jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 120 Millionen
Euro auszugehen.
In ihrer Gegenäußerung teilt die
Regierung die rechtlichen Bedenken der Länder nicht. Sie
verweist auf gutachterliche Stellungnahmen und Äußerungen
in der Literatur. Auch hält die Regierung die Schätzung
der Umsatzsteuermehreinnahmen in Höhe von 120 Millionen Euro
jährlich für zu optimistisch. Die aktuelle
Konsumzurückhaltung lasse für die nächsten Jahre
kein Ansteigen der Bruttospielerträge von derzeit 960
Millionen Euro erwarten. Wegen des hohen Anteils des
Automatenspiels (rund 75 Prozent der Bruttospielerträge) seien
ähnlich hohe Vorsteuerbelastungsquoten der Spielbanken wie bei
den gewerblichen Spielautomatenbetreibern zu erwarten. Die
Regierung schätzt die Mehreinnahmen auf rund 60 Millionen Euro
jährlich. Für Sonderausgleiche wegen etwaiger
Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe gebe es keine
verfassungsrechtliche Grundlage, so die Regierung.
Die Koalition brachte im Finanzausschuss
einen Antrag zur steuerlichen Förderung von Investitionen in
der deutschen Binnenschifffahrt in die Beratungen des
Umsatzsteuergesetzes ein. Sie wies darauf hin, dass den
Begünstigungen für die Seeschifffahrt keine
entsprechenden Begünstigungen für die Binnenschifffahrt
gegenüberstünden. Investitionen deutscher Binnenschiffer
seien unterblieben, weil die Aufde-ckung zum Teil erheblicher, in
den Schiffen ruhender stiller Reserven die Wirtschaftlichkeit der
Investitionen beeinträchtige. Der Wegfall der Steuervorteile
für die Binnenschiffer habe zu einem Investitionsstau und zur
Überalterung der deutschen Flotte geführt. Beschlossen
wurde eine Erweiterung des Paragrafen 6b des
Einkommensteuergesetzes, mit der die bei einem Verkauf von
Binnenschiffen aufgedeckten stillen Reserven auf erworbene
Binnenschiffe übertragen werden können. Die Union wandte
sich gegen eine neue Steuervergünstigung. Die FDP machte
rechtliche Bedenken geltend, weil es keinen Sachzusammenhang mit
der Änderung des Umsatzsteuergesetzes gebe. Auch sei die
Schaffung neuer Subventionen abzulehnen. Die Koalition bezifferte
die Steuermindereinnahmen auf 15 Millionen Euro.
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