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Parlament entlastet die Regierung für das
Haushaltsjahr 2003
Opposition votiert dagegen
Haushalt. Der Bundestag hat am 30. Juni der Bundesregierung
für das Jahr 2003 die Entlastung erteilt. Damit folgte die
Mehrheit der Abgeordneten einem Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen (15/2884) und einer Beschlussempfehlung des
Haushaltsausschusses (15/5781). Dabei fordert das Parlament die
Regierung auf, bei der Aufstellung und Ausführung der
Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des
Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu
befolgen und Maßnahmen zur Steigerung des Wirtschaftlichkeit
und Berücksichtigung der Entscheidung des Ausschusses
einzuleiten oder fortzuführen. Die Opposition stimmte gegen
die Entlastung.
Anträge auf Nachtragsetat abgelehnt
Abgelehnt hat das Plenum zwei Anträge der Opposition zur
umgehenden Vorlage eines Nachtragsetats für dieses
Haushaltsjahr. Auch hier folgten die Abgeordneten einer
Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (15/5764).
Die CDU/CSU begründete ihren Antrag (15/5331) damit, dass
der Haushaltspolitik in Deutschland die "ordnungspolitische
Fundierung" verloren gegangen sei. Zentrale Ziele, wie
ausgeglichene Haushalte, Senkung der Staatsquote, Begrenzung der
Steuer- und Abgabenlast, würden nicht mehr verfolgt. Die
Nettoneuverschuldung im Bundeshaushalt sei in den vergangenen
Jahren "dramatisch in die Höhe geschnellt" und habe sich
inzwischen auf dem Niveau von fast 40 Milliarden Euro verstetigt.
Der Verschuldungspolitik seien "Tür und Tor" geöffnet.
Dies sei ein Fundamentalangriff auf die politischen
Gestaltungsmöglichkeiten der nachfolgenden Generationen. Der
Anteil der Zinslast am Haushaltsvolumen betrage derzeit rund 15
Prozent. Nationale wie internationale Verschuldungsgrenzen
würden kontinuierlich missachtet. Diese dramatische
Entwicklung würde auch dadurch verschärft, dass die
Bundesregierung alle Vermögenswerte des Bundes zur Erzielung
von Einmaleinnahmen veräußert habe. Angesichts der
Milliardenlücken im Haushalt sei es unabdingbar, dass die
Bundesregierung umgehend ernsthafte Anstrengungen unternehme, die
Schuldenlasten zu stoppen.
Die FDP betonte in ihrem Antrag (15/5746), nachdem in den Jahren
2001 bis 2004 die Ziele der Bundesregierung zur
Haushaltskonsolidierung und zum Defizitabbau verfehlt worden seien,
sei in diesem Jahr erneut mit einem verfassungswidrigen Haushalt
und einer höheren Neuverschuldung zu rechnen. Die FDP verwies
auf Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld II, auf
Steuermindereinnahmen, auf einen geringeren Bundesbankgewinn,
sinkende Tabaksteuereinnahmen sowie auf das Erfordernis eines
zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung. Ein
großes Fragezeichen gebe es weiterhin bei den
Privatisierungserlösen in Höhe von 17 Milliarden Euro und
bei der Kapitalisierung der Pensionsverpflichtungen in Höhe
von 5,45 Milliarden Euro. Nach Darstellung der Liberalen muss die
Bekämpfung der Staatsverschuldung in eine langfristige
Konsolidierungs- und eine dauerhafte Reformstrategie eingebettet
werden. Zudem müssten die Planungen realitätsnäher
sein.
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