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Energiepass für Gebäude wird im Jahr
2006 eingeführt
Einigkeit im Bundestag
Verkehr und Bauwesen. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der
Bundestag am 30. Juni der Einführung von Energiepässen
den Weg geebnet. Er nahm auf Empfehlung des Verkehrsausschusses
(15/5849) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
Energieeinsparungsgesetz (15/5226) in geänderter Fassung an.
Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung von
Energieausweisen, die Angaben und Kennwerte über die
Energieeffizienz von Gebäuden enthalten sollen. Mit dem Gesetz
setzt die Regierung eine Richtlinie der Europäischen Union zur
Energieeinsparung an Gebäuden um. Mit der nun getroffenen
Regelung sei ein Höchstmaß an Transparenz für
Verbraucher erreicht. Außerdem schaffe sie gleiche
Marktbedingungen für die Wirtschaft innerhalb der
Bundesrepublik.
Die SPD äußerte sich sehr zufrieden darüber, dass
für eine solche Umsetzung nun die nötigen Bedingungen
geschaffen wurden. Die Fraktion der Grünen betonte, sie hoffe,
trotz der schwierigen politischen Gesamtsituation, im Herbst
möglichst schnell die Arbeit für den Energiepass wieder
aufnehmen zu können. Dies sei nötig, um den Pass im Jahr
2006 einführen zu können. Es handele sich um ein für
die Volkswirtschaft wichtiges Projekt.
Die FDP-Fraktion betonte, der Entwurf komme in letzter Sekunde.
Zwar hätte sie sich in einigen Punkten konkretere
Formulierungen gewünscht. Es sei nun aber ein Kompromiss
herausgekommen, den sie mittragen könne. Die CDU/CSU
äußerte sich ebenfalls positiv über das Ergebnis.
Ihren Belangen sei in dem interfraktionellen Änderungsantrag
(15/5539) entsprochen worden.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag von CDU/CSU (15/4506) zum
gleichen Thema. Darin fordert die Union die Bundesregierung unter
anderem auf, einen Bericht über die Ergebnisse des
Feldversuchs der Deutschen Energie-Agentur (dena) zur Entwicklung
und Erprobung des Energiepasses vorzulegen.
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