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Künftig solidarischer
Lastenausgleich in der gesetzlichen
Unfallversicherung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der
Lastenausgleich in der gesetzlichen Unfallversicherung wird neu
geregelt. Dies hat der Bundestag am 30. Juni mit den Stimmen aller
Fraktionen ohne Debatte beschlossen und einen entsprechenden
Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/5669)
angenommen. Der Gesundheitsausschuss gab am Vortag der Abstimmung
im Plenum mit einer Beschlussempfehlung (15/5850) grünes Licht
für die Änderung.
Die Neujustierung des Lastenausgleichs in der
gesetzlichen Unfallversicherung zwischen den gewerblichen
Berufsgenossenschaften wird mit dem anhaltenden Wegfall von
Arbeitsplätzen, insbesondere in der Bauwirtschaft, und dem
daraus folgenden Rückgang der Lohnsummen begründet.
Dieser Entwicklung stünden im Wesentlichen unverändert
hohe Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen
gegenüber, so das nun beschlossene Gesetz. Dadurch habe sich
bei einzelnen Berufsgenossenschaften und Gewerbezweigen die
negative finanzielle Tendenz fortgesetzt. So seien die Unternehmen
der Bauwirtschaft von deutlich überdurchschnittlichen
Beitragsbelastungen betroffen.
Folgende Neuerungen sollen künftig
dieses Ungleichgewicht ausräumen: Für gewerbliche
Berufsgenossenschaften mit hohen Rentenlasten wird ein neuer,
abgesenkter Grenzwert für die Ausgleichsberechtigung
eingeführt. Diese Ausgleichsberechtigung setzt allerdings
voraus, dass die Berufsgenossenschaft auch einen internen
Solidarausgleich zwischen hoch und niedrig belasteten
Gewerbezweigen schafft. Dessen Volumen muss eine gewisse gesetzlich
festgelegte Mindestgröße erreichen und darf das Volumen
der externen Ausgleichsmittel nicht unterschreiten. Außerdem
sollen Berufsgenossenschaften künftig bestimmte Rentenlasten
nach einem einheitlichen Maßstab auf ihre Mitgliedsunternehmen
umlegen. Schließlich wird der Zusammenschluss von gewerblichen
Berufsgenossenschaften erleichtert.
Die Neuregelung sei mit Fachverbänden
abgestimmt, unterstrich die SPD in der Ausschussberatung am 29.
Juni. Die seit zwei Jahren geltende Regelung reiche nicht mehr aus.
Daher sei die Koalition vor allem der Bitte der Bauindustrie
nachgekommen, den Lastenausgleich neu zu regeln. Dies müsse
noch in dieser Legislaturperiode geschehen.
Die Union erinnerte in der Debatte an ihre
Warnungen bei der jüngsten Änderung vor zwei Jahren, als
sie in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit von
Nachkorrekturen befürchtete: "Was wir damals
prog-nostizierten, ist jetzt Wirklichkeit." Der nun vorgelegte
Gesetzentwurf sei grundsätzlich richtig und "hoffentlich
hinreichend", so die Union weiter.
Auch die FDP berief sich auf ihren weiter
reichenden Antrag aus der Vergangenheit. Der Koalitionsentwurf sei
aber in der jetzigen Situation notwendig. Ebenso notwendig
wäre aber eine Strukturreform in diesem Bereich.
Aus der Sicht der Sozialdemokraten ist die
Regelung vor zwei Jahren dennoch richtig gewesen: Hätten schon
damals die nun vorgesehenen Regelungen gegriffen, wäre in der
Branche vielleicht nicht so viel Eigeninitiative beim
Lastenausgleich entstanden, so die Argumentation der großen
Koalitionsfraktion.
Die Grünen zeigten sich "sehr erfreut",
dass zum wahrscheinlichen Ende der Legislaturperiode Einigkeit im
Ausschuss herrscht. Die eingebrachte Vorlage schaffe
Voraussetzungen für eine solidarischere
Lastenverteilung.
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