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Rote Karte für den Eizellenhandel
Einstimmiger Beschluss des
Bundestages
Gesundheit/Forschung. Für ein ausdrückliches Verbot
des Handels mit menschlichen Eizellen hat sich der Bundestag am 30.
Juni ausgesprochen. Alle Fraktionen stimmten auf Empfehlung des
Gesundheitsausschusses (15/5750) dafür. Das Thema ist auf die
Agenda des Bundestages gekommen, nachdem sich das Europäische
Parlament (EP) bereits am 10. März in einem
Entschließungsantrag dazu geäußert hatte. Darin
fordert das EP die Freiwilligkeit und Nichtkommerzialität von
Zell- und Gewebespenden - sowohl für Forschungs- als auch
für medizinische Zwecke. Zulässig sei lediglich eine
Entschädigung für spendebedingte Ausgaben und
Unannehmlichkeiten. Die Regierungen der EU-Länder sollen - so
die Forderung des EP - die Kommerzialisierung des menschlichen
Körpers verbieten und eine entsprechende EU-Richtlinie
umgehend umsetzen.
"Bedenkliche Entwicklung"
Auslöser der Debatte waren Informationen in britischen
Medien über eine Klinik in Rumänien, die sich auf die
Spenden von Eizellen für Bürger der EU spezialisiert
hatte. Es wird in den Berichten vermutet, dass die betroffenen
rumänischen Frauen für den risikoreichen Eingriff bis zu
1.400 Euro erhalten haben, was rund die Hälfte des
Jahreseinkommens in Rumänien ausmacht.
Auf diese "bedenkliche Entwicklung" geht auch ein
Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen ein, den der Forschungsausschuss am 29. Juni mit der
Koalitionsmehrheit annahm. In der Beratung sprachen sich Koalition
und Union gegen die so genannte verbrauchende Embryonenforschung.
Anlass dazu war ein Antrag der Union (15/4934) zur
Forschungsförderung der EU, in dem sich die CDU/CSU-Fraktion -
ähnlich wie die Koaliton in ihrem später eingebrachten
Entschließungsantrag - gegen eine Förderung von
Forschungsvorhaben durch die EU ausspricht, bei denen menschliche
Embryonen getötet werden sollen. Die Unionsvorlage wurde bei
einer Enthaltung aus den eigenen Reihen mit den Stimmen der
übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Koalitionsantrag sei
aktueller und klarer - so die Begründung der SPD und der
Grünen für ihre Ablehnung.
Die FDP bekräftigte in der Diskussion noch einmal ihren
alten Standpunkt zur liberalen Handhabung der Stammzellforschung
und lehnte beide Anträge ab.
Die Haltung der Liberalen wird in einem Gesetzentwurf (15/5584)
deutlich, der noch nicht beraten wurde: Darin plädiert die FDP
für die Abschaffung der Stichtagregelung für die Einfuhr
und Verwendung von embryonalen Stammzellen, die nach dem 1. Januar
2002 gewonnen wurden. Wegen der beschränkten Anzahl an
nutzbaren Stammzellen sei die Stammzellforschung in Deutschland
stark eingeschränkt, heißt es zur Begründung.
Wissenschaftler, die sich an Stammzellforschung im Ausland
beteiligten, könnten sich sogar wegen ihrer Arbeit strafbar
machen, kritisiert die Fraktion. Durch die Abschaffung des
Stichtags werde es den Forschern ermöglicht, Stammzellen
einzuführen, die nach dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Auch
die Strafbarkeit der Forschung würde entfallen. Die "einzige
Alternative" zu ihrem Vorschlag ist es für die FDP,
zuzulassen, dass auch in Deutschland embryonale Stammzellen
gewonnen werden.
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