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Gendiagnostikgesetz noch nicht in Sicht
Antrag der Union gescheitert
Gesundheit und Soziale Sicherung. Eine gesetzliche Regelung der
Gendiagnostik in Deutschland wird es vorerst nicht geben: Der
Gesundheitsausschuss hat am 29. Juni eine Forderung der
CDU/CSU-Fraktion an die Bundesregierung, einen entsprechenden
Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, bei Enthaltung der FDP
abgelehnt.
Eine gesetzliche Regelung sei angesichts des Fortschritts in der
humangenetischen Forschung notwendig, heißt es in dem
gescheiterten Antrag der Union "Gentests in Medizin, Arbeitsleben
und Versicherungen" (15/543) vom März 2003. In der
gesetzlichen Regelung sollte nach Meinung der Union unter anderem
das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung
sichergestellt werden. Niemand dürfe zudem wegen seiner
genetischen Ausstattung diskriminiert oder stigmatisiert werden.
Die künftige gesetzliche Regelung sollte zudem Gentests unter
einen Arztvorbehalt stellen. Versicherungsunternehmen und
Arbeitgebern sei zu untersagen, die Ergebnisse entsprechender
Gentests zu verlangen oder zu verwerten. Die Union forderte
darüber hinaus, eine zentrale Gendiagnostik-Kommission
einzurichten.
Die Union kritisierte in der Beratung, die Bundesregierung habe
trotz ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag von 1998 bis
heute das Gendatenschutzgesetz nicht eingebracht. Die Koalition
wies die Kritik zurück. Das Einbringen des Antrags der Union
zum jetzigen Zeitpunkt vor dem wahrscheinlichen Ende der
Legislaturperiode sei "kurios" und "reines Schaulaufen".
Die Arbeiten an diesem Gesetz seien sehr fortgeschritten, so
eine Vertreterin der Bundesregierung. Die Materie sei aber sehr
kompliziert und bedürfe gründlicher Diskussionen. Die FDP
sah Korrekturbedarf in der Vorlage, auch, wenn sie "weiten Teilen"
zustimmen könne. Sie sei zudem gegen eine neue Kommission.
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