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Der Beginn einer neuen Ära
Bundesanstalt für Digitalfunk wird
aufgebaut
Inneres. Dem Aufbau einer Bundesanstalt für Digitalfunk
für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
steht nichts mehr im Weg. Am 30. Juni nahm der Bundestag mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf
von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen (15/5575) an. Er
folgte damit einer Beschlussempfehlung des Innenaussschusses
(15/5847).
Der Gesetzentwurf sieht vor, das analoge Funksystem der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben durch ein
digitales System zu ersetzen. Zu diesem Zweck ist die Einrichtung
einer Bundesanstalt für Digitalfunk geplant, die die
Interessen von Bund und Ländern wahrnehmen soll.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnte die Vorlage bei den Beratungen im
federführenden Ausschuss ab. Im Mittelpunkt ihrer Kritik
stand, dass die Mitwirkungsrechte der Bundesländer nicht klar
festgeschrieben seien. Der Verfassungsgrundsatz des bundestreuen
Verhaltens sei nicht ausreichend berücksichtigt. Die
FDP-Fraktion kritisierte den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.
Die Einrichtung einer Bundesanstalt sei vom Innenministerium
völlig überraschend vorgeschlagen worden. Nach Meinung
der Koalition ist die Einführung eines bundesweiten
Digitalfunknetzes im Hinblick auf aktuelle Sicherheitsbelange
dringend geboten. Das setze der Entwurf um.
In einer am 27. Juni vom Ausschuss zu dem Thema anberaumten
öffentlichen Anhörung hatten sich auch die Experten
dafür ausgesprochen, das Gesetz rasch umzusetzen. Bei der
konkreten Ausgestaltung gingen die Auffassungen allerdings
auseinander. Albrecht Broemme, als Vertreter der Feuerwehr geladen,
begrüßte die Einrichtung einer Bundesanstalt: "Sie
hätte den klaren Auftrag, für die komplizierte Abstimmung
zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu sorgen. Das wäre
bei einer anderen Organisationsform nicht gewährleistet." Der
Vertreter des Bundesrechnungshofes, Norbert Hauser, wollte sich
dieser Meinung nicht anschließen: "Ich halte die Errichtung
einer Anstalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt für
verfrüht, weil die inhaltlichen Parameter dessen, wie diese
Anstalt aussehen soll, noch nicht feststehen", sagte er. Auch fehle
ein "belastbarer Konsens" über die Aufteilung der Arbeit
zwischen Bund und Ländern. Eine ähnliche Argumentation
verfolgte Dirk Heckmann, Professor an der Universität Passau
und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Die
Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
bezeichnete er als Schwachstelle: "Das Gesetz enthält
keinerlei Angaben über eine solche genaue Aufteilung", so
Heckmann. Ihm fehle "inhaltliche Substanz", weshalb er
"größte verfassungsrechtliche Bedenken" geltend machen
müsse. Rüdiger Korp, Staatssekretär im
Innenministerium Nordrhein-Westfalen, schloss sich diesen Zweifeln
nicht an. Er meinte, dass die Länderinteressen in der
Bundesanstalt durchaus gewährleistet seien. "Hier sehen wir
keine Probleme, da dies über die Verwaltungsratslösung
gelöst werden soll."
Kritischer äußerte sich Harald Lemke vom hessischen
Finanzministerium: "Mit dem Projekt wurde ein rechtlich frei
schwebender Zustand geschaffen." Die genaue Aufgabenbeschreibung
der Bundesanstalt fehle noch. Auch er bemängelte, dass die
Länderkompetenzen nicht klar fixiert seien: "Die
Bundesländer bleiben bis zum Abschluss eines
Verwaltungsabkommens aufgrund des eigenmächtigen Verhaltens
des Bundes vom Prozess ausgeschlossen", sagte er.
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