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bob
Menschenhandelsopfer besser schützen
Bundesratsinitiative
Recht. Gegen Menschenhandel, eine "besonders widerwärtige
Kriminalitätsform", möchte der Bundesrat "effektiv"
vorgehen. Er hat dazu einen Gesetzentwurf (15/5657) vorgelegt. Die
Länderkammer will unter anderem die Strafvorschrift der
Förderung der Prostitution und eine Kronzeugenregelung
für Menschenhandelsdelikte einführen und die
Überwachung der Telekommunikation bei allen Straftaten des
Menschenhandels ermöglichen. Verbrechern, die Kinder in die
Prostitution bringen, soll eine höhere Strafe (zwei bis 15
Jahre Haft) drohen. Es sei nicht hinnehmbar, dass keine höhere
Strafe drohe als beispielsweise bei "hartnäckigen
Steuerhinterziehern". Der Bundesrat begründet seine
Vorschläge damit, der Gesetzgeber habe mit dem Mitte Februar
dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetz gegen
Menschenhandelsdelikte "bedauerlicherweise" das Recht "in einer
Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert gelassen".
Die Bundesregierung verweist unter anderem auf ihren noch
ausstehenden Bericht über die Auswirkungen der sich aus dem
Prostitutionsgesetz ergebenden neuen Rechtslage. Gesetzgeberische
Maßnahmen sollten deshalb auf jeden Fall unterbleiben. Keinen
Bedarf sieht die Regierung darin, Kronzeugenregelungen
einzuführen. Sie verweist dazu auf den Gesetzentwurf des
Bundesrates (15/2771), der unter anderem die Ergänzung der
Kronzeugenregelungen im Strafrecht gefordert hatte. Dort hatte sie
ihre Auffassung deutlich gemacht, dass "kleine"
Kronzeugenregelungen keine sach- und praxisgerechte Handhabung
ermöglichten.
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