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Gemeinsame Planung schließt Wettbewerb
aus
Nichtregierungsorganisationen
Entwicklungszusammenarbeit. Einen Wettbewerb um einzelne
Projekte zwischen den staatlichen Organisationen sieht die
Bundesregierung durch deren Zusammenarbeit und eine gemeinsame
Planung ausgeschlossen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (15/5543)
auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/3853) mit.
Leitfaden der Entwicklungspolitik der Bundesregierung seit 1998
sei der Grundsatz "Entwicklungszusammenarbeit (EZ) aus einem Guss".
Der Bund sei an fünf Gemeinschaften mit beschränkter
Haftung sowie an einem Kreditinstitut beteiligt, die im Dienst der
EZ stehen. Darüber hinaus arbeite man mit 225 privaten
Trägern zusammen. Für die Projektmittel für die
Nichtregierungsorganisationen (NRO) stehe ein eigener Hauhaltstitel
zur Verfügung. Direkte Konkurrenz zwischen dem Eigeninteresse
am Erhalt der staatlichen Durchführungsorganisationen und der
Vergabe von Projektmitteln an NRO bestehe somit nicht.
Die NRO berichteten regelmäßig in Projektberichten
über die von deutscher Seite geförderten Maßnahmen.
Hinweise auf Korruption verneint die Bundesregierung. In den
letzten acht Jahren habe es nur einen Fall gegeben, in dem
Fördermittel zurückgefordert werden mussten. Die
Koordination erfolge über das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Entsprechend
der verbindlichen Vorgaben des BMZ nutzten die Institutionen der
bilateralen EZ ihre jeweiligen Vorteile, stimmten ihre
Aktivitäten jedoch aufeinander ab, heißt es. Ein
Länderkonzept bilde die Basis für die Koordinierung mit
anderen Akteuren.
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