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vom
Mindestlöhne wird es vorerst nicht
geben
Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vertagt
Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit hat am 29. Juni beschlossen, den von den
Koalitionsfraktionen (15/5445) eingebrachten Entwurf zur
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu vertagen und
nicht, wie zunächst vorgesehen, am 30. Juni im Bundestag zu
beschließen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen planen,
die Beschränkung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf den
Bausektor aufzuheben und seine Ausweitung auf andere Branchen zu
ermöglichen. Im Falle bundesweit geltender tarifvertraglicher
Regelungen würden die deutschen Löhne und
Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer gelten, die von
ausländischen Firmen nach Deutschland entsandt worden
sind.
Die CDU/CSU nannte die Absetzung
"konsequent", da der Entwurf nach einer
Sachverständigen-Anhörung am 27. Juni nicht mehr zu
halten gewesen sei. Unter anderem habe die Koalition das
Entsendegesetz auf Branchen ausdehnen wollen, in denen es gar keine
aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer gebe, wie etwa im Hotel-
und Gaststättengewerbe. Tatsächlich gehe es der Koalition
darum, einen gesetzlichen Mindestlohn für die deutschen
Arbeitnehmer einzuführen. Das Problem liege darin, so die
Union, dass das geltende Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht
vollzogen werde. Die FDP fügte hinzu, die Kontrollmechanismen
gegen die illegale Beschäftigung ausländischer
Arbeitnehmer funktionierten schon heute nicht. Die Gesetzesvorlage
führe nicht zum Ziel und sei auch nicht umsetzbar.
Dagegen bekräftigte die SPD ihren
Willen, gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen. Mit der Absetzung
werde das Gesetz nicht "beerdigt". Auch Bündnis 90/Die
Grünen sprachen von einer um sich greifenden Entwicklung hin
zu Dumpinglöhnen.
Die Bundesregierung und der Bundesrat haben
bei der Bewertung des wortgleichen Entwurfs der Regierung zur
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (15/5810)
gegensätzliche Positionen eingenommen. Der Bundesrat wendet
sich in seiner Stellungnahme gegen eine "undifferenzierte
Erweiterung" des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf alle
Branchen. Dies würde de facto zur Einführung eines
gesetzlichen Mindestlohns "durch die Hintertür" führen.
Eine Prüfung, ob das Entsendegesetz in bestimmten
Einzelfällen über den Baubereich hinaus auf weitere
Branchen ausgedehnt werden kann, erfordere eine fundierte
Datengrundlage. Allenfalls für hochsensible Branchen, in denen
eine Tendenz oder ausgeprägte Wahrscheinlichkeit zur
Verdrängung deutscher Arbeitnehmer durch Arbeitskräfte
aus dem Ausland festzustellen sei, könne eine maßvolle
und befristete Erweiterung des Entsendegesetzes erwogen
werden.
Die Bundesregierung begrüßt in
ihrer Gegenäußerung diese Einschätzung für die
"hochsensiblen Branchen". Dennoch hält sie an ihrer Konzeption
einer umfassenden Branchenerweiterung fest. Die Branchen
könnten selbst entscheiden, ob, wann und mit welchen
Mindestlohn-Tarifverträgen sie den Schutz des Gesetzes in
Anspruch nehmen wollen.
In der Anhörung hatten sich neben den
Gewerkschaften auch die Bauindustrie und das Gebäudehandwerk
für die Festlegung bundesweit einheitlicher Mindestlöhne
ausgesprochen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nannte die
Ausweitung des Gesetzes "unerlässlich", um Lohn- und
Sozialdumping vorzubeugen. Mindestlöhne und
Mindestarbeitsbedingungen müssten festgelegt werden
können. Eine Begrenzung des Gesetzes auf einzelne Branchen
lehnte der DGB ab, weil dies nur die Bürokratie steigern
würde. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt zog Branchenlösungen
einem gesetzlichen Mindestlohn vor.
Bauindustrie für bundesweite
Regelung
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
beantwortete die Frage aus der CDU/CSU, ob bundeseinheitliche
Regelungen für erforderlich gehalten würden, mit "Ja".
Diese müssten für alle Inländer gelten, weil
EU-Ausländer sich auf das Diskriminierungsverbot berufen
könnten, sobald es Inländer gibt, die den Regelungen
nicht unterworfen sind. Der Münchner Rechtsprofessor Volker
Rieble ergänzte dazu, um der Gefahr der
Ausländerdiskriminierung vorzubeugen, seien keine bundesweiten
Mindestentgelte erforderlich, sondern lediglich eine bundesweite
Arbeitsortklausel. Auf Zustimmung traf der Entwurf auch beim
Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks. Hier gebe
es seit Jahrzehnten bundeseinheitliche Tarifverträge. Aus
sozialpolitischen Gründen wäre nach Meinung des Verbandes
ein gesetzlicher Mindestlohn der Ausweitung des Entsendegesetzes
sogar noch vorzuziehen.
Gegen den Gesetzentwurf argumentierten unter
anderem der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, der Deutsche
Hotel- und Gaststättenverband und der Bundesverband
Zeitarbeit/Personal-Dienstleistungen. Der Einzelhandelsverband
äußerte die Befürchtung, es gehe wohl eher um die
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
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