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Private Mautgebühr wird möglich
Öffentlich-Private
Partnerschaften
Wirtschaft/Verkehr und Bauwesen. Mit den Stimmen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Opposition hat
der Bundestag am 30. Juni einen Gesetzentwurf der Koalition zur
schnelleren Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften
(ÖPP) und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen
für ÖPP (15/5668) angenommen. Gleichzeitig lehnte er
einen Antrag der FDP ab, einer echten Privatisierung den Vorzug
gegenüber den ÖPP zu geben und parlamentarische
Kontrollmöglichkeiten bei ÖPP zu schaffen (15/2601). Er
folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft
und Arbeit (15/5859). Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der
CDU/CSU (15/5676), die ÖPP weiterzuentwickeln und den
Investitionsstau aufzulösen (15/5676). Hier folgten die
Abgeordneten eine Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen (15/5861).
Mit dem Gesetzesbeschluss sollen Hemmnisse und Unklarheiten
beseitigt werden, welche die ÖPP bei Investitionsprojekten
bisher erschwert haben. Unter anderem wird ein Verfahren mit der
Bezeichnung "Wettbewerblicher Dialog" eingeführt. Die Pflicht,
eine Projektgesellschaft auf eine bestimmte Rechtsform festzulegen,
kommt erst zum Tragen, wenn bei der Auftragsvergabe der Zuschlag
bereits erteilt wurde. Beim Fernstraßenbau wird privaten
Betreibern ermöglicht, sich durch Entgelte, also etwa durch
eine Mautgebühr, zu refinanzieren. Der Betreiber kann zwischen
öffentlich-rechtlicher Gebühr und privat-rechtlichem
Entgelt wählen. Wird eine privatrechtliche Mautgebühr
erhoben, muss diese behördlich genehmigt werden.
Schließlich wird das Investmentgesetz für die ÖPP
geöffnet. Das Nießbrauchrecht an Grundstücken wird
einbezogen, damit offene Immobilienfonds nicht nur Eigentum oder
Erbbaurechte an Immobilien, sondern auch Nießbrauchrechte an
ÖPP-Projektgesellschaften kaufen können.
Der Wirtschaftsausschuss hatte zwei Änderungsanträge
der Koalition angenommen, die auf "Anregungen aus der Praxis"
zurückgingen. Die Koalition sieht durch das Gesetz die Chancen
für Investitionen im öffentlichen Bereich durch privates
Investment verbessert. Die Union bedauerte, dass es nicht gelungen
sei, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zu einigen. Für die
FDP geht dieser "richtige Schritt" mit Blick auf nötige
Privatisierungen noch nicht weit genug.
Im Verkehrs- und Bauausschuss hatte die SPD zum Unionsantrag
vorgebracht, dessen Vorschläge gingen deutlich über den
Gesetzentwurf hinaus. Die Union erklärte, ein Konsens sei an
Bündnis 90/Die Grünen gescheitert. Die Fraktion sah bei
den Themen "Gebühr und Entgelt", "Mautsystem" und
"Wettbewerblicher Dialog" Klärungsbedarf. Laut FDP sollten
auch private Partner Risiken übernehmen statt diese nur auf
den Steuerzahler zu beschränken.
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