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Dienstleistungsrichtlinie korrigieren
Mehrheitsbeschluss im Parlament
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 30. Juni die
Bundesregierung aufgefordert, sich in der EU für
Änderungen an der Dienstleistungsrichtlinie einzusetzen. Eine
entsprechende Entschließung (15/5865) nahm er auf Empfehlung
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit gegen das Votum der
Opposition an. Kern des Richtlinienentwurfs (Rats-Dok. Nr. 5161/05)
ist die Einführung des Herkunftslandprinzips, wonach der
Dienstleister nur den Rechtsvorschriften seines Herkunftslandes
unterliegt, auch wenn die Leistung in einem anderen Land erbracht
wird.
Dieses Prinzip widerspricht nach Auffassung der
Bundestagsmehrheit dem internationalen Privatrecht. Ein
EU-Binnenmarkt für Dienstleitungen dürfe auf keinen Fall
zu Sozialdumping oder einem Dumping bei der Entlohnung und
Arbeitsbedingungen führen oder fundamentale Rechte der
Arbeitnehmer beeinträchtigen. Vielmehr müsse er zu einem
hohen Beschäftigungsniveau, hohem sozialen Schutz, hohem
Verbraucherschutzniveau, einem hohen Maß an Umweltschutz und
zur Verbesserung der Umweltqualität und des Lebensstandards
führen. Der Geltungsbereich der Richtlinie müsse auf
kommerzielle Dienstleistungen und Branchen sowie Rechtsbereiche
beschränkt werden, die nicht der nationalen Regelungskompetenz
unterworfen sind und nicht durch bereits vorhandene EU-Regelungen
erfasst sind.
So müssten etwa die Bereiche Steuern und Leiharbeit
völlig von der Richtlinie ausgenommen werden. Ebenfalls
auszunehmen seien Gewinnspiele, die einen geldwerten Einsatz bei
Glückspielen verlangen. Inländische Unternehmen
dürften gegenüber ausländischen nicht benachteiligt
werden, die sich strengeren heimischen Sätzen entziehen
könnten. Schließlich sollte das Herkunftslandprinzip nur
dort angewendet werden, wo eine EU-Harmonisierung erreicht ist.
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