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sas
Emissionshandel nun verbindlich
Klimaschutz
Umwelt. Unternehmen werden künftig mit
Emissionsgutschriften belohnt, wenn sie sich an
Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern beteiligen. Der
Bundestag hat dazu am 30. Juni bei Enthaltung der Opposition
grünes Licht gegeben. Dem Parlamentsbeschluss lag eine
Empfehlung des Umweltausschusses (15/5844, 15/5881) zugrunde.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der
projektbezogenen Mechanismen nach dem Kyoto-Protokoll zum
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen von 1997, zur Umsetzung einer entsprechenden
EU-Richtlinie und zur Änderung des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (15/5447) werden Projekte zur
Minderung von Treibhausgasen wie etwa der
Clean-Development-Mechanismen oder die so genannte "Gemeinsame
Projektumsetzung" (Joint Implementation) mit Hilfe eines Systems
zum Handel von Emissionszertifikaten verbindlich geregelt. Da es
sich bei beiden Projekten um eine Kooperation mit
ausländischen Partnern handelt, fixiert das Gesetz die
Modalitäten. Das Umweltbundesamt entscheidet nach Prüfung
eines Verifizierungsberichtes über die Zustimmung zu Projekten
sowie über die Zuteilung von Emissionsgutschriften.
Ausgeschlossen sind atomare Projekte.
Für den Bundeshaushalt werden keine Kosten erwartet.
Dagegen hätten betroffene Unternehmen mit einem
Verwaltungsaufwand zu rechnen, dem jedoch durch die Differenz
zwischen der Emissionsgutschrift und dem Marktpreis des
Emissionszertifikats Kostenentlastungen gegenüberstünden.
Änderungsanträge der Opposition zu dem Gesetz blieben
ohne Zustimmung. Auf Antrag der Koalition wurde das Gesetz in einer
Reihe von Punkten verändert. Unter anderem wurde der Termin,
bis zu dem Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt
installierter Leistung in Dauerbetrieb gegangen sein müssen,
um gefördert werden zu können, von Ende 2005 auf Ende
2008 verlängert.
Im Bundestag sind zudem ein Entschließungsantrag der FDP zu
dem Gesetz (15/5870) sowie ein Antrag der Liberalen zum Klimaschutz
(15/5731) abgelehnt worden. Im Entschließungsantrag beklagen
die Liberalen, dass das Gesetz hinter den bestehenden
Möglichkeiten zurückbleibe. Sie bewerten die vorgesehenen
Prüfungs- und Genehmigungspflichten für klimarelevante
Projekte als zu bürokratisch und fordern die Regierung auf,
den Weg für klimarelevante Investitionsprojekte in Deutschland
"tatsächlich und ohne zögerliche Überregulierung"
frei zu machen. In ihrem Antrag dringt die Fraktion ferner darauf,
die Klimaschutzpotenziale der Wärmegewinnung dauerhaft zu
erschließen. Bereits am 29. Juni hatte der Umweltausschuss
drei Anträge der FDP (15/4665, 15/4848, 15/4948) sowie einen
Antrag der Union (15/4389) zum Klimaschutz abgelehnt.
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