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Bundestag soll informiert werden
GATS-Verhandlungen
Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit hat am 29. Juni gegen das Votum der Opposition einen
Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zu einem Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der
das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit
Dienstleistungen (GATS) betrifft.
Die Kommission hatte am 1. Juni ihr Verhandlungsangebot aus dem
Jahr 2003 im Rahmen der Verhandlungsrunde der
Welthandelsorganisation (WTO) für das GATS erweitert. Bereits
seit 1995 hatte die EU weitgehende Verpflichtungen zur
Liberalisierung des Dienstleistungshandels übernommen. Durch
das neue Angebot wird versucht, ein ausgewogeneres
Liberalisierungsniveau aller WTO-Mitglieder beim Wettbewerb der
Anbieter von Dienstleistungen zu erreichen. In dem
Entschließungsantrag heißt es, die Parlamente hätten
aufgrund der Komplexität und der knappen Zeit für
Verhandlungen bisher immer weniger Ausmaß, Richtung und
Wertevorstellungen durchsetzen können und häufig das
Verhandlungsergebnis ohne parlamentarische Diskussion
ratifiziert.
Die Bundesregierung wird aufgerufen, den Bundestag
möglichst früh zu unterrichten und auf Brüssel
einzuwirken, die eingeforderten Informationsrechte der nationalen
Parlamente sicherzustellen. Bei den Verhandlungen über das
GATS habe die Kommission bislang keine der "schwerwiegenden
Bedenken" aufgegriffen, die die Achtung der Menschenrechte und vor
allem die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping, Armutslöhnen
und Missbrauch von Scheinselbstständigkeit betreffen, wie dies
der Bundestag wiederholt verlangt habe. Die Würde des Menschen
müsse bei künftigen GATS-Verhandlungen durch die
EU-Kommission und die Regierung Vorrang vor "kommerziellen Zielen"
genießen, heißt es.
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