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dpa
Politiker rechnen mit Bestätigung
Köhlers durch Verfassungsgericht
Neuwahlen des Bundestages sollen vorgezogen
werden
Politiker aller Parteien rechnen damit, dass das
Bundesverfassungsgericht die Entscheidung von Bundespräsident
Horst Köhler für eine Neuwahl des Bundestags
bestätigen wird. Dagegen sehen die Anwälte der gegen
Köhlers Votum klagenden Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann
(SPD) und Werner Schulz (Grüne) Chancen, die für den 18.
September angesetzte Neuwahl zu verhindern.
Köhler hatte am 21. Juli seinen Schritt
mit den gewaltigen Aufgaben in Deutschland und dem von
Bundeskanzler Gerhard Schröder selbst beklagten mangelnden
Rückhalt in der eigenen Koalition begründet.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse sagte, falls das
höchste deutsche Gericht in Karlsruhe die Neuwahl ablehnt,
träte eine sehr schwierige Situation ein. Denn dann entschiede
Karlsruhe "gegen drei andere Verfassungsorgane - den Bundestag, den
Bundeskanzler und den Bundespräsidenten", sagte er im
Deutschlandradio Kultur.
Verteidigungsminister Peter Struck (SPD)
sagte der dpa: "Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Karlsruher
Richter dem Bundespräsidenten folgen werden." Die inhaltliche
Frage, ob Schröder noch das stetige Vertrauen seiner Koalition
hatte oder nicht, liege nicht in der Hand des Gerichts. "Das musste
der Bundespräsident überprüfen." Die Richter
könnten nur sagen, ob dieser rechtsfehlerhaft gehandelt habe.
"Das sehe ich nicht", sagte der Jurist Struck. Er sieht die Wahl
für die SPD noch nicht verloren, weil sich eine Bundestagswahl
erst in den letzten Wochen oder Tagen entscheide. "Man darf sich
nur nicht irre machen lassen von Meinungsumfragen."
Schulz und Hoffmann wollen in dieser Woche in
Karlsruhe klagen, weil sie ein Täuschungsmanöver in der
Vertrauensfrage von Schröder vom 1. Juli im Bundestag sehen.
Der Verfassungsrechtler Wolf-Rüdiger Schenke, der Schulz
vertritt, sagte in einem dpa- Gespräch: "Wenn man die
Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht 1983 aufgestellt hat,
zu Grunde legt, dann müsste die Klage Erfolg haben." Damals
habe das Gericht festgelegt, dass für eine
Bundestagsauflösung der Kanzler nicht mehr politisch
handlungsfähig sein dürfe und er auch seine Mehrheit
verloren haben müsse. Schröder sei aber "immer in der
Lage gewesen, auch bei politisch sehr umstrittenen Gesetzen noch
eine Mehrheit zu organisieren". Der Staatsrechtler Hans-Peter
Schneider, der Hoffmann vertritt, sagte der dpa, es sei schwer
vorstellbar, dass das Gericht das Verfahren so durchgehen lasse. Es
gebe nicht das geringste Anzeichen dafür, dass der Kanzler
das, "was jetzt im Wahlmanifest der SPD stehe, nicht auch mit
seiner Fraktion hätte durchsetzen können".
CDU-Generalsekretär Volker Kauder nannte
im ZDF Köhlers Erklärung "beeindruckend". Er habe klar
gemacht, "dass jetzt der Wähler aufgerufen ist und er hat um
einen fairen Wahlkampf gebeten". Auch der Ministerpräsident
von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers, sagte in Radio
NRW, Köhlers Begründung sei so klar, dass sie auch in
Karlsruhe Bestand haben werde. Auch die Grünen und die FDP
gehen davon aus, dass die Neuwahl verfassungsgemäß
ist.
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