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"Wettbewerbspolitiken angleichen"
Regierung äußert sich zum
Monopolkommission-Gutachten
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung strebt eine
Angleichung der Wettbewerbspolitik auf internationaler Ebene an.
Darauf verweist sie in ihrer Stellungnahme (15/5819) zum 15.
Hauptgutachten der Monopolkommission 2002/2003 (15/3610,
15/3611).
Für die Unternehmen würden dadurch die
Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für ihre Entscheidungen
sowie ihre grenzüberschreitende Kooperationsfähigkeit
verbessert. Wichtig sei, dass es kein "Wettrennen" der
unterschiedlichen Weltregionen gibt. Die Wettbewerbspolitiken auf
nationaler Ebene müssten grenzüberschreitende
Marktzutritte nicht nur erlauben, sondern auch fördern. Bei
den Netzindustrien sorge diskriminierungsfreier und effizienter
Netzzugang sowie verstärkter Wettbewerb auf nachgelagerten
Märkten dafür, dass Investitionen in Netzstrukturen
ökonomisch optimal genutzt werden.
Wie die Monopolkommission, so lehnt auch die Regierung nach
eigener Darstellung "selektive Staatsinterventionen" ab.
Zusammenschlüsse von Unternehmen seien grundsätzlich Teil
marktwirtschaftlicher Prozesse. Die Grenzen solcher Fusionen
würden durch das Wettbewerbsrecht bestimmt. In vielen
Bereichen des Maschinenbaus, der Automobilproduktion und der
chemischen Industrie seien deutsche mittelständische
Unternehmen aus eigener Kraft zu Weltmarktführern
aufgestiegen. Entgegen der Auffassung der Monopolkommission hatte
die Regierung nach eigener Darstellung "nationale Champions" nicht
industriepolitisch gefördert. Soweit es in jüngster Zeit
darum gegangen sei, die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen
Industrie zu stärken, habe die Verbesserung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Vordergrund gestanden.
Die Regierung wendet sich auch gegen die Darstellung der
Monopolkommission, die Ministererlaubnis im Verfahren um einen
Zusammenschluss der Energie-erzeuger E.on und Ruhrgas im Jahr 2002
sei ein Indiz für eine interventionistische Wirtschaftspolitik
gewesen. Es sei gerade die Funktion des
Ministererlaubnisverfahrens, eine Fusion unter
gesamtwirtschaftlichen Aspekten zu bewerten.
Darüber hinaus muss aus Sicht der Bundesregierung die
Existenz einer im Heimatland verankerten und gleichzeitig weltweit
agierenden Bank wettbewerbspolitisch nicht negativ sein, auch wenn
Größe nicht mit Wettbewerbsstärke oder
Profitabilität gleichgesetzt werden dürfe. Im
internationalen Vergleich bestehe auf dem deutschen Bankmarkt ein
Nachholbedarf in Sachen Konsolidierung. Ein Oligopol
befürchtet die Bundesregierung nicht, da die fünf
größten privaten Banken derzeit lediglich einen
Marktanteil von 20 Prozent aufwiesen.
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