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Zahl der Fusionen rückläufig
Bericht des Bundeskartellamts
Wirtschaft und Arbeit. Die Zahl der beim Bundeskartellamt
angemeldeten Vorhaben von Firmenzusammenschlüssen ist in den
vergangenen beiden Jahren weiter zurückgegangen. Dies
entspricht der Entwick-lung in der Europäischen Union, wie aus
dem Tätigkeitsbericht der Behörde für die Jahre 2003
und 2004 (15/5790) hervorgeht.
Im Jahr 2003 sei die Zahl der angemeldeten
Zusammenschlussvorhaben mit 1.366 gegenüber 1.584 im Vorjahr
und 1.568 im Jahr 2001 deutlich gesunken. Im letzten Jahr sei die
Zahl der angemeldeten Firmenfusionen 1.412 wieder leicht
angestiegen. Die Zahl der angemeldeter Fusionsvorhaben ist jedoch
im Hinblick auf den Wettbewerb nur von eingeschränkter
Aussagekraft, wie die Kartellwächter betonen. In mehreren
Branchen sei im Berichtszeitraum eine rege Fusionstätigkeit zu
beobachten gewesen. Dazu gehörten unter anderem die
leitungsgebundene Energiewirtschaft und der Bereich des
öffentlichen Personennahverkehrs, heißt es weiter. Der
gesunkenen Anzahl von Zusammenschlussvorhaben steht indes eine
erhöhte Anzahl von 14 Fusionsvorhaben gegenüber, die das
Bundeskartellamt in den beiden vergangenen Jahren untersagt hat.
2001/2002 seien es nur acht gewesen.
Besondere Bedeutung hat dem Bericht zufolge die
Missbrauchsaufsicht auf dem Energiesektor gewonnen.
Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden seien erfolgreich
gegen zu hohe Endkundenpreise der Gasversorger vorgegangen.
Für die Kontrolle der Nutzungsentgelte und für die
Sicherung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs ist künftig
laut novelliertem Energiewirtschaftsgesetz die Bundesnetzagentur
zuständig. Geplante Erhöhungen von Netzentgelten
müssten dieser Regulierungsbehörde dann vorab angezeigt
werden. Sie könnten untersagt und überhöhte Entgelte
könnten nachträglich korrigiert werden.
Ein Missbrauchsverfahren des Kartellamts gegen die Deutsche
Telekom AG wegen überhöhter Entgelte für die
Überlassung von Teilnehmerdaten an Anbieter von
Auskunftsdiensten sei eingestellt worden, nachdem die Telekom
bereit gewesen sei, die Kosten rückwirkend zu senken. In
Kartellverfahren gegen Unternehmen der Zementbranche habe das Amt
mit über 700 Millionen Euro die höchsten Bußgelder
in seiner Geschichte verhängt.
Im Berichtszeitraum hatte der Bundeswirtschaftsminister
über einen Antrag der Verlagsgruppe Holtzbrinck auf
Ministererlaubnis für die vom Kartellamt abgelehnte
Übernahme des Berliner Verlags zu entscheiden. Dadurch sollten
die Berliner Tageszeitungen "Tagesspiegel" und "Berliner Zeitung"
unter einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. Holtzbrinck
habe den Beweis, dass der "Tagesspiegel" unverkäuflich sei,
nicht erbringen können, nachdem es Kaufangebote für die
Zeitung gegeben habe.
Das Unternehmen habe daraufhin den Antrag auf Ministererlaubnis
zurückgezogen und den "Tagesspiegel" an den ehemaligen
Mitarbeiter Pierre Gerckens verkauft. Das Kartellamt habe diesen
Zusammenschluss im Vorprüfverfahren freigegeben, den
anschließend erneut angemeldeten Erwerb des Berliner Verlags
durch Holtzbrinck aber untersagt, weil Holtzbrinck über
Gerckens weiterhin die Beteiligung am "Tagesspiegel" zuzurechnen
gewesen sei. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf, die von Holtzbrinck eingelegte Beschwerde
zurückzuweisen, habe die Verlagsgruppe Rechtsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof eingelegt.
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