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In 28 Staaten mehr als 1.100 Hinrichtungen
Menschenrechtspolitik
Menschenrechte. Im Jahr 2003 sind laut Amnesty International in
28 Staaten über 1.100 Menschen hingerichtet worden.
Gleichzeitig sind in 63 Ländern mindestens 2.700 Personen zum
Tode verurteilt worden, wie die Bundesregierung in ihrem siebten
Bericht über ihre Menschenrechtspolitik in den
auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen
(15/5800) mitteilt. In 78 Staaten werde die Todesstrafe noch immer
vollstreckt. 84 Prozent aller Hinrichtungen hätten 2003 in nur
vier Ländern stattgefunden: in China, im Iran, in den USA und
in Vietnam. In China würden Todesurteile auch wegen
vergleichsweise geringfügiger Vergehen verhängt. Allein
2003 habe es in diesem Land etwa 700 Exekutionen gegeben.
Die Entwicklungen zwischen April 2002 und Feb-ruar 2005 haben
nach Darstellung der Bundesregierung gezeigt, dass die
Menschenrechte in Krisenzeiten besonders gefährdet sind. Es
liege daher im deutschen Interesse, zur Verbesserung der
Menschenrechtslage in der Welt dafür zu sorgen,
Notsituationen, Krisen und Konflikte möglichst gar nicht erst
entstehen zu lassen. Auf jeden Fall sollten sich abzeichnende
menschenrechtsgefährdende Entwicklungen mit allen Mitteln
rechtzeitig entschärft werden. Von besonderer Bedeutung ist
für die Regierung der weltweite Schutz der Menschenrechte bei
der Bekämpfung des Terrorismus.
Die Bundesregierung spricht nach eigenen Angaben
Menschenrechtsfragen kritisch an, etwa im Zuge des
Menschenrechtsdialogs mit China sowie bei ihren Konsultationen mit
Russland und Usbekistan. Ihre Überzeugung, dass den
Hauptursachen für den modernen Terrorismus, für Hass und
Intoleranz, nur durch eine strikte Achtung der Menschenrechte bei
der Terrorismusbekämpfung der Nährboden entzogen werden
könne, habe sie auch in den Gremien der Vereinten Nationen
immer wieder zum Ausdruck gebracht. Dies gelte sowohl im Hinblick
auf die Situation in Tschetschenien als auch im Hinblick auf das
US-Gefangenenlager in Guantanamo.
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