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Hartz-IV-Fehlsteuerungen beseitigen
Initiative der Länderkammer
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundesrat will angesichts von
über 5,2 Millionen Arbeitslosen die "Fehlsteuerungen" im
Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung beseitigen. Er hat dazu
ein Gesetz zur Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(15/5908) vorgelegt.
Darin heißt es unter anderem, unter 25 Jahre alte
Arbeitslose seien, wenn sie Leistungen beantragt haben, in eine
Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Wer keinen
Berufsabschluss habe, solle vorrangig eine Ausbildung erhalten.
Andererseits hätten Lehrlinge, deren Berufsausbildung
förderfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts. Die Ausbildungsvergütungen
reichten aber nur in wenigen Berufen, um den Lebensunterhalt zu
sichern. Wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung zur Folge habe,
dass ein junger Mensch am Ende der Ausbildung aufgrund eines
gewährten Darlehens vor einem Schuldenberg steht, sei zu
befürchten, dass er sich gegen die Ausbildung entscheidet.
Dies hält der Bundesrat für kontraproduktiv. Statt
Darlehen sollten in solchen Fällen daher wieder Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt werden können.
Auch hätten bedürftige Schwangere nur noch Anspruch
auf Schwangerschaftsbekleidung sowie auf Bekleidung für das
neugeborene Kind. Sonstige Ausstattung wie Kinderbett oder
Kinderwagen müssten aus der Regelleistung angespart und
finanziert werden. Laut Bundesrat handelt es sich dabei jedoch um
einen Bedarf, der dem Kind zuzurechnen ist. Entsprechend habe die
Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
hier eine Gesetzeslücke erkannt und Nachbesserungsbedarf
gesehen.
Die Bundesregierung hat die Initiative in ihrer Stellungnahme
dazu abgelehnt. Die vorgesehenen Änderungen seien entweder
nicht erforderlich oder die aufgezeigten Probleme sollten an
anderer Stelle gelöst werden. Die Regierung räumt ein,
dass die Situation von Auszubildenden nicht zufriedenstellend ist,
wenn gemessen an den Standards der Sozialhilfe nicht ausreichende
Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.
Derzeit würden verschiedene Lösungsmöglichkeiten
geprüft. Es sei aber nicht nachvollziehbar, weshalb die
Möglichkeit der Darlehensgewährung nicht beibehalten
werden soll.
Was die Situation der arbeitslosen Schwangeren angeht, so
schließt die Regierung nicht aus, dass es in der Praxis zu
einer "uneinheitlichen Anwendung des geltenden Rechts" kommen
könne. Wenn dies in einem größeren Umfang der Fall
sein sollte, werde die Regierung "Maßnahmen ergreifen", um
eine einheitliche Rechtsauslegung zu gewährleisten.
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