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Bald können Petitionen per E-mail beim
Bundestag eingereicht werden
Startschuss am 1. September
Petitionen. Vom 1. September an wird es nicht nur möglich
sein, Petitionen beim Deutschen Bundestag per elektronischer Post
(E-mail) einzureichen, sondern darüber hinaus startet ein
Modellversuch zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet. Dieses
Modell der "öffentlichen Petition" ist bislang einmalig in
Deutschland, wie der Petitionsausschuss mitteilt.
Bestimmte Massen- und Sammelpetitionen sollen mit dem
Einverständnis der Petentinnen und Petenten ins Internet
eingestellt werden können, wobei der
Persönlichkeitsschutz gewahrt wird. Voraussetzung dafür
ist, dass es sich um eine Bitte oder Beschwerde im
Zuständigkeitsbereich des Bundestages und um ein Anliegen von
allgemeinem Interesse handelt. Die Entscheidung, ob eine Petition
als "öffentliche Petition" ins Netz eingestellt wird, liegt
letztlich beim Petitionsausschuss. Im Falle der
Veröffentlichung hat dann jeder die Möglichkeit, sie zu
unterstützen oder sich dazu in einem Diskussionsforum zu
äußern.
Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit,
über die Homepage des Bundestages
(www.bundestag.de/Petitionen) den Verlauf von öffentlichen
Petitionsverfahren mitzuverfolgen. Das neue Verfahren bietet dem
Ausschuss die Gelegenheit, sich schon vor der parlamentarischen
Prüfung ein näheres Bild über die Anliegen der
Petenten zu verschaffen, indem diese angehört werden.
Der Modellversuch kommt auf Anregung von SPD und Bündnis
90/Die Grünen zustande. Als Vorbild diente ihnen ein seit 2001
erfolgreiches System des schottischen Regionalparlaments. Beim
Bundestag soll das Modell zunächst in einer zweijährigen
Probezeit getestet werden, wobei nach einem Jahr eine erste
Zwischenbilanz gezogen werden soll. "Der Petitionsausschuss stellt
sich damit den Herausforderungen der neuen Medien und tritt in das
Zeitalter des E-Parlaments ein", kündigte der
Ausschussvorsitzende Karlheinz Guttmacher (FDP) an.
Petitionsrecht noch bürgerfreundlicher
Alle Fraktionen haben darin übereingestimmt, dass
Petitionsrecht auf diese Weise noch bürgerfreundlicher zu
gestalten, weil es den Zugang zum Petitionsausschuss erleichtert.
Elemente der direkten Demokratie würden gestärkt, wie sie
schon zu Beginn der 90er-Jahre im Zuge der Verfassungsreform
angedacht worden seien, schreibt der Ausschuss.
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