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Insgesamt 34 Parteien zur Wahl zugelassen
Bundeswahlausschuss
Bundestagsnachrichten/Haushalt. Der Bundeswahlausschuss hat am
12. August insgesamt 34 Parteien zur Bundestagswahl (aller
Voraussicht nach am 18. September) zugelassen. Darunter sind die
Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit der jeweils
letzten Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen
mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.
Es handelt dabei um die Sozialdemokratische Partei Deutschlands
(SPD), um die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), um
die Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), um Bündnis
90/Die Grünen (Grüne), um die Freie Demokratische Partei
(FDP), um die Linkspartei.PDS (Die Linke), um die Deutsche
Volksunion (DVU) und um die Nationaldemokratische Partei
Deutschlands (NPD).
Ferner entschied der Wahlausschuss unter der Leitung von
Bundeswahlleiter Johann Hahlen, dass 26 kleinere Vereinigungen als
Parteien anerkannt werden, darunter die STATT-Partei, die
Republikaner, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands,
die Tierschutzpartei und die Grauen Panther. 29 weitere Bewerber
scheiterten, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllten oder
sie die Anmeldefrist versäumt hatten. Erst mit der Anerkennung
als Partei - die ausschließlich für die bevorstehende
Bundestagswahl gilt - erhält eine Vereinigung das Recht,
Landeslisten bei den Landeswahlleitern einzureichen.
Einsprüche gegen die Entscheidungen des Ausschusses sind
erst nach der Wahl möglich. Die Anerkennung als Parteien
heißt allerdings noch nicht, dass die Vereinigung am 18.
September auch tatsächlich antreten kann. Dazu ist eine
bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften
erforderlich. Am 25. August entscheidet der Bundeswahlausschuss
über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder
Zulassung einer Landesliste.
Zu Wahllisten der Linkspartei.PDS, der NPD und der
Familienpartei hieß es, die Landeswahlleiter und Hahlen
stimmten darin überein, dass es angesichts der Formstrenge des
Bundestagswahlrechts nicht auf politisches Zusammenwirken von
Parteien, sondern darauf ankomme, ob eine Landesliste im Einzelfall
trotz parteiunhängiger oder einer anderen Partei
angehördender Bewerber inhaltlich der einreichenden Partei
zugeordnet werden kann.
Das Bundesfinanzministerium hat unterdessen eine
überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 49,8
Millionen Euro bewilligt, um die auf den 18. September vorgezogene
Wahl zum Bundestag zu finanzieren. Dies geht aus einer
Unterrichtung durch die Bundesregierung (15/5949) hervor.
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