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vom
Verkehr auf den Straßen in den Griff
kriegen
Sachverständigenrat für
Umwelt
Umwelt. Wenn die Zunahme des Straßenverkehrs nicht
gedrosselt wird, kann es nach Darstellung des
Sachverständigenrates für Umweltfragen nicht gelingen,
die Umwelt und Gesundheitsfolgen des Straßenverkehrs auf eine
"akzeptables Niveau" zu vermindern. Dies betonen die
Sachverständigen in einem Sondergutachten zum Thema "Umwelt
und Straßenverkehr" mit dem Titel "Hohe Mobilität -
Umweltverträglicher Verkehr" (15/5900).
Empfohlen werden für die Zukunft daher eine technische
Innovationsstrategie für leisere, sauberere und sparsamere
Fahrzeuge sowie Maßnahmen, welche das Wachstum des Verkehrs
beeinflussen. Mit technischen Verbesserungen an den Fahrzeugen, den
Verkehrswegen und bei der Verkehrslenkung, Korrekturen am
Ordnungsrecht und dem Einsatz ökonomischer Instrumente werde
es gelingen, den motorisierten Straßenverkehr deutlich
umweltverträglicher zu gestalten, betonen die Gutachter.
Der Sachverständigenrat schlägt unter anderem vor,
Beschilderungen und Kennzeichnungen in das
Straßenverkehrsrecht aufzunehmen, damit die Behörden in
der Lage sind, den Verkehr auf hoch belasteten Straßen auf
Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß oder mit
Partikelfilter zu beschränken. Solche
Verkehrsbeschränkungen seien erforderlich, solange die EU
nicht den Einsatz moderner Abgasreinigungstechniken wie
Partikelfilter vorschreibt.
Die Gemeinden sollten verpflichtet werden, flächendeckend
Lärmsanierungsziele für solche Straßen festzulegen,
an denen der Verkehrslärm bei angrenzender Wohnbebauung
gesetzliche Schwellenwerte überschreitet. Um die
Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Umweltbelastungen zu
senken, sollte die bisher unverbindliche Richtgeschwindigkeit von
130 Stundenkilometern auf Autobahnen in ein verbindliches
Tempolimit umgewandelt werden. Mittelfristig sei eine weitere
Absenkung auf 120 Stundeskilometer anzustreben. Innerorts empfiehlt
er eine Tempolimit von 30 Stundeskilomenter von dem
Durchgangsstraßen ausgenommen bleiben sollten.
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