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Prozentuale Beteiligung der Patienten
angeregt
Arzneimittelpreise
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Sachverständigenrat
zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat angeregt,
für Patienten generell eine prozentuale Beteiligung am
Abgabepreis eines Medikaments festzulegen. Anstelle der jetzigen
Untergrenze für die Zuzahlung von 5 Euro könnte eine
zehnprozentige Kostenbeteiligung treten, heißt es in dem
Gutachten 2005 zur "Koordination und Qualität im
Gesundheitswesen" (15/5670).
Eine Änderung der Obergrenze für die Zuzahlungen, die
derzeit bei 10 Euro pro erstattungsfähigem Medikament liegt,
könnte dazu beitragen, so die Gutachter, dass das Aufkommen
aus den Zuzahlungen insgesamt konstant bleibt. Die Zuzahlungen
hätten den Zweck, die überflüssige Inanspruchnahme
von Leistungen zu senken und die Kostenträger im
Gesundheitswesen zu entlasten. Durch das Modernisierungsgesetz
seien die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für
Arzneimittel wegen der höheren direkten Zuzahlung und aufgrund
von Änderungen bei der Verordnungsfähigkeit reduziert
worden.
In die gleiche Richtung habe die Einrichtung der
Praxisgebühr gewirkt, weil dadurch die Zahl der Arztbesuche
abgenommen habe. Nach Auffassung des Sachverständigenrats
sollten die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Gesundheit der
Patienten, gerade im Hinblick auf deren soziale Schicht, untersucht
werden. Erste Zahlen deuteten an, dass sozial schwächer
gestellte Patienten die Zahl ihrer Arztbesuche stärker
einschränken. Ein Verschleppen von Erkrankungen könnte
künftig zu höheren Kosten der Gesundheitsversorgung
führen.
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