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Thomas Veser
Landreform in Südafrika
In keinem Land südlich der Sahara ist der Landbesitz
ungerechter verteilt als in Südafrika. Als die Regierung des
44 Millionen Einwohner zählenden Staates 1994 ihre Landreform
begann, verfügten etwa 60.000 weiße Farmer, häufig
Besitzer riesiger Landwirtschaftsgroßbetriebe mit stark
diversifizierter und exportorientierter Produktion, über 72
Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche. Im
Wesentlichen besteht die Landreform, für die anfangs gerade
einmal magere 0,4 Prozent aus dem Staatshaushalt zur Verfügung
standen, aus drei Komponenten.
Die Rückgabe von Landbesitz, der während der Apartheid
enteignet wurde, kann jeder beantragen, der schriftliche oder
sonstige Beweise vorlegt. Ist der weiße Besitzer
einverstanden, steht ihm eine finanzielle Entschädigung zu,
die dem Marktwert seines Besitzes entspricht. Wenn nicht, ist im
nächsten Schritt ein Enteignungsverfahren vorgesehen. Bei der
Neuverteilung hingegen veräußern verkaufswillige Farmer
ihren Besitz an kaufwillige schwarze Landwirte, wobei ein
vereidigter Schätzer den Wert der Liegenschaften
ermittelt.
Das von der Regierung angepeilte Ziel, innerhalb von 15 Jahren
30 Prozent der Agrarfläche neu zu verteilen, ist in weite
Ferne gerückt - bislang wurden nur knapp drei Prozent
umverteilt. Vor dem Hintergrund der im Nachbarland Simbabwe
betriebenen Brachial-Enteignungen weißen Farmbesitzes fordern
vor allem Landlose, dass die Neuverteilung auch in Südafrika
beschleunigt werden müsse.
Bislang hat sich die südafrikanische Regierung jedoch
strikt an rechtsstaatliche Grundsätze gehalten. In diesem
Herbst entschied der fast ausnahmslos von schwarzen Richtern
besetzte Oberste Gerichtshof, dass die Regierung einem Weißen,
dessen Gelände seit Jahren von schwarzen Farmarbeitern besetzt
wird, eine Entschädigung zahlen und für die Besetzer
angemessene Unterkünfte errichten muss.
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