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Tom Rolff
Billiger bargeldlos zahlen
Kommission will Zahlungsverkehr
vereinfachen
Wenn die Leute nur national bezahlen können, dann neigen
sie eben auch dazu, national einzukaufen", glaubt
EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy. "Den Unternehmen gehen
dadurch Chancen in anderen Mitgliedstaaten verloren." Nationalen
Erbhöfen in allen Bereichen des Binnenmarktes hat er den Kampf
angesagt. Deshalb hat die Kommission dem EU-Parlament und dem
Ministerrat vergangene Woche einen Rechtsrahmen für den
europaweiten Zahlungsverkehr vorgeschlagen. Danach müssen die
Kreditinstitute bis 2010 bestimmte Zahlungsinstrumente wie
Überweisungen oder Lastschriften nicht nur für die
zwölf Euroländer, sondern europaweit zur Verfügung
stellen.
Schon bald nach der Einführung des Euro-Bargeldes hatte man
in Brüssel erkannt, dass die neue Währung nur dann ein
Erfolg sein würde, wenn die Verbraucher auf ihre Euro-Guthaben
überall in der Währungszone zugreifen könnten. Die
Kommission hat deswegen zunächst dafür gesorgt, dass
Überweisungen innerhalb der Eurozone nicht teurer sein
dürfen als innerhalb der Mitgliedsstaaten. Aber das soll erst
der Anfang sein. Bis 2010 soll der gesamte bargeldlose
Zahlungsverkehr auch außerhalb der Eurozone nach
europäischen Standards abgewickelt werden, egal ob es sich um
Überweisungen, Lastschriften oder die Verwendung von Geld- und
Kreditkarten handelt.
Viele Mitglieder der Kommission setzten bisher darauf, dass die
Banken dafür selber sorgen würden. Schließlich
organisiert die Kreditwirtschaft den Zahlungsverkehr innerhalb der
Mitgliedsstaaten weitgehend allein. Allerdings sind diese
Zahlungsverkehrssysteme untereinander nicht kompatibel. Die Banken
haben inzwischen eingesehen, dass sie ohne Vorgaben aus
Brüssel nicht auskommen. Sie haben einen Ausschuss gebildet,
um die Auflagen zu erfüllen, die im Europäischen
Zahlungsraum auf sie zukommen. Noch in diesem Jahr wollen sie sich
auf die technischen Standards verständigen, die für eine
reibungslose elektronische Abwicklung des Zahlungsverkehrs in der
gesamten EU notwendig sind.
Er hätte lieber auf neue Vorschriften verzichtet, sagt
Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. "Aber die Vorteile für
jeden einzelnen und die gesamte europäische Wirtschaft sind
gigantisch. Unsere Schätzungen zeigen, dass mit einem
Binnenmarkt für den Zahlungsverkehr jedes Jahr zwischen 50 und
100 Milliarden Euro eingespart werden können." Der neue
Gesetzentwurf schreibt auch Mindeststandards für den
Verbraucherschutz vor. So müssen überwiesene Beträge
dem Empfänger am Folgetag der Überweisung gutgeschrieben
werden (im Bankenjargon: "D plus eins"). Für verlorene Kredit-
oder EC-Karten soll die Haftung der Karteninhaber auf 150 Euro
beschränkt werden.
Der Europaabgeordnete Alexander Radwan (CSU) hält das
für überzogen. Wer seine Bank fahrlässig im Unklaren
darüber lasse, dass ihm seine EC- oder seine Kreditkarte
gestohlen wurde, solle für den entstandenen Schaden voll
haften.
Bevor Rat und Parlament die Richtlinie verabschieden, werden die
Lobbyisten der Banken nichts unversucht lassen, um, wie es der
Verband der deutschen Privatbanken (BDB) formuliert, die
Vorschriften der EU "auf die Bereiche zu beschränken, in denen
tatsächlich ein Regelungsbedarf besteht". Übertriebene
Haftungsregelungen und Informationspflichten hält der BDB
für kontraproduktiv. Zahlungen an einem Tag abzuwickeln, sei
zwar technisch möglich, sagen die Banken, aber "mit
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden".
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