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Abfindungen sollen besteuert werden
Sofortprogramm für
Staatsfinanzen
Finanzen. CDU/CSU und SPD wollen verschiedene
steuerliche Freibeträge abschaffen und haben dazu einen
Gesetzentwurf zum "Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm"
(16/105) vorgelegt. Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar in Kraft
treten, um so zur Stabilisierung der Staatsfinanzen beizutragen.
Der Bundestag hat diese Vorlage am 1. Dezember zusammen mit einem
Gesetzentwurf der Koalition zur Beschränkung der
Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
(16/107) zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Aufgehoben werden soll die Steuerbefreiung
für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder
gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des
Dienstverhältnisses. Die Abfindungszahlungen sollen
künftig in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn
gelten. Sie könnten jedoch wie bisher unter bestimmten
Voraussetzungen als außerordentliche Einkünfte
ermäßigt besteuert werden.
In diesem Zusammenhang wollen die Union und
die SPD auch die Steuerbefreiung für Übergangsgelder und
Übergangsbeihilfen, etwa für Beamte und Soldaten,
aufheben. Für Verträge über Abfindungen,
Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 ist
eine Übergangsregelung vorgesehen. Danach gilt die bisherige
Steuerfreiheit weiter, wenn dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1.
Januar 2007 zufließt.
Geplant ist von den Koalitionsfraktionen
ferner, die auf jeweils 315 Euro begrenzten Steuerbefreiungen
für Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer aus Anlass der
Eheschließung oder der Geburt eines Kindes aufzuheben. Auch
solche Zuwendungen sollen künftig voll als steuerpflichtiger
Arbeitslohn gelten. Darüber hinaus wollen Union und SPD die
degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) beim
Mietwohnungsneubau zurückführen und an den
"tatsächlichen Wertverschleiß" anpassen.
Durch die Vereinheitlichung des AfA-Satzes
auf zwei Prozent werde sich das Steueraufkommen erhöhen und
verstetigen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Steuerberatungskosten, die keine Betriebsausgaben oder
Werbungskosten darstellen, sollen dann ebenfalls nicht mehr
abgesetzt werden können. Die Abgeordneten erhoffen sich von
diesen Änderungen Steuermehreinnahmen von 90 Millionen Euro
allein im kommenden Jahr.
Auch Verlustverrechnung ändert
sich
Ebenfalls schon zum 1. Januar 2006 soll nach
der Gesetzesvorlage die Beschränkung der Verlustverrechnung
bei so genannten Steuerstundungsmodellen in Kraft treten.
Zukünftig sollen Verluste dann nur noch mit späteren
positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet
werden können.
Im kommenden Jahr soll es dadurch zu
Steuermehreinnahmen von 550 Millionen Euro kommen. Betroffen sind
den beiden Fraktionen zufolge vor allem Verluste aus Medienfonds,
Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds,
Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds, nicht aber so genannte
Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern
keine Verluste zuwiesen.
Neben Verlusten aus gewerblichen
Steuerstundungsmodellen würden auch Verluste aus
selbstständiger Arbeit, aus stillen Gesellschaften, aus
Vermietung und Verpachtung (vor allem geschlossene Immobilienfonds)
und sonstigen Einkünften (so genannte Renten- und
Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag)
erfasst.
Zweck des Gesetzentwurfs ist es nach Angaben
der Koalitionsfraktionen, Gestaltungen mit dem Ziel der
Steuerumgehung zu vermeiden. "Volkswirtschaftlich fragwürdige
Steuersparmodelle" würden dadurch nicht mehr gefördert.
Diese seien vor allem von Steuerpflichtigen mit höheren
Einkünften genutzt worden, um ihre Steuerlast zu senken,
erklären Union und SPD in der Begründung.
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