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Frist für arbeitsmarktpolitische Instrumente
verlängern
Soziale Sicherung
Arbeit und Soziales. CDU/CSU und SPD wollen verschiedene
arbeitsmarktpolitische Instrumente, deren Geltung zum Jahresende
ausläuft, verlängern. Dazu haben sie einen Entwurf zur
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze (16/109) vorgelegt. Unter anderem sollen die
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer um zwei Jahre
bis Ende 2007 und der Existenzgründungszuschuss bis zum 30.
Juni 2006 um ein halbes Jahr verlängert werden. Die
Möglichkeit, die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer
zu fördern, soll es noch bis Ende 2006 geben. Weitere
arbeitsmarktpolitische Instrumente im Sozialgesetzbuch, die zum
Jahresende auslaufen sollten, sollen bis Ende 2007 verlängert
werden. Dazu zählt die Möglichkeit für über
58-jährige Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld II zu vereinfachten
Bedingungen zu beziehen.
Die Fraktionen erinnern daran, dass in den letzten Jahren
mehrere dieser Instrumente bis Ende 2005 befristet worden sind.
Dabei handele es sich um die Förderung der beruflichen
Weiterbildung älterer oder von Arbeitslosigkeit bedrohter
Arbeitnehmer, die Beauftragung von Trägern mit Maßnahmen
zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die Entgeltsicherung
für ältere Arbeitnehmer, die Übernahme der
Beiträge zur Arbeitsförderung bei der Beschäftigung
älterer Arbeitnehmer und um den
Existenzgründungszuschuss. Die geplanten Verlängerungen
seien erforderlich, um Zeit dafür zu gewinnen, die Wirksamkeit
der Instrumente zu bewerten.
Für die Pflicht, sich frühzeitig als Arbeit suchend zu
melden, wird in dem Entwurf eine einheitliche Frist von drei
Monaten festgelegt. Mit der Verlängerung der
Übergangsregelungen für (ärztliche)
Bereitschaftsdienste und Arbeitsbereitschaften, die nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs voll als Arbeitszeit
gewertet werden müssen, soll die Möglichkeit gegeben
werden, tarifliche Vereinbarungen zu treffen, um den Vorgaben des
Gerichtshofs nachzukommen. Aufgehoben werden soll die Verpflichtung
der Agenturen für Arbeit, mindestens eine
Personal-Service-Agentur einzurichten. Dadurch könnten die
Agenturen für Arbeit prüfen, ob die Einrichtung solcher
Personal-Service-Agenturen Erfolg versprechend erscheint. Indem
diese Verpflichtung aufgehoben wird, würden auch die
Regelungen über die Beteiligung an einem Verleihunternehmen
und die Gründung von Eigenbetrieben durch die Bundesagentur
für Arbeit entbehrlich.
Die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen soll künftig
ausschließlich im Wege der öffentlichen Auftragsvergabe
vorgenommen werden. Durch die Verlängerung der Geltungsdauer
der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer wird im
nächsten Jahr mit Mehrausgaben von 12 Millionen Euro, durch
die Verlängerung des Existenzgründungszuschusses von 270
Millionen Euro gerechnet.
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