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Statistische Erfassung der Kommunikationswege
geplant
Technologischen Überblick
erreichen
Wirtschaft. Die Bundesregierung will sich über die Nutzung
von Informations- und Kommunikationstechnologien durch Unternehmen,
Haushalte und Einzelpersonen ein Bild verschaffen. Zu diesem Zweck
hat sie einen Gesetzentwurf über die Statistik zur
Informationsgesellschaft (16/40) vorgelegt, der am 2. Dezember an
den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Grundlage ist eine
EU-Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, solche
Statistiken ab 2006 jährlich für zunächst fünf
Jahre zu erstellen. Da die Verordnung lediglich einen Rahmen
für diese Statistiken festlegt, bleibt es den Einzelstaaten
überlassen, wie sie die Daten beschaffen, die an das
Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat)
übermittelt werden müssen. Die jährlichen Kosten
betragen laut Statistischem Bundesamt für die Erhebungen bei
den Unternehmen voraussichtlich mehr als 121.000 Euro, für die
Erhebungen bei den Haushalten fast 162.000 Euro. Die
jährlichen Kosten für die statistischen Ämter der
Länder gibt die Regierung für den Unternehmensbereich mit
etwa 139.000 Euro und für die Haushaltserhebungen mit 737.000
Euro an. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf
darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht amtliche Statistiken in
der vorgesehenen Form nicht erforderlich sind.
Branchenverbände würden seit Jahren statistisches
Material über die Nutzung der Informations- und
Kommunikationstechnologien durch die Wirtschaft sowie durch
Privatpersonen veröffentlichen.
Diese Daten reichten für die Wirtschaftspolitik völlig
aus. Trotz der Freiwilligkeit der angeordneten Erhebungen seien
für die Unternehmen damit zusätzliche
Bürokratiekosten verbunden. Das stehe den Bemühungen zum
Bürokratieabbau und zur Entlastung der Wirtschaft "diametral
entgegen", so die Länderkammer. Sie weist ferner auf die
Kosten in Höhe von 5,8 Millionen Euro hin, die den
Statistischen Ämtern in den fünf Jahren ab 2006 entstehen
würden. Die Bundesregierung solle daher in Brüssel
vorschlagen, die zugrunde liegenden EU-Verordnungen in die Reihe
derjenigen Rechtsakte aufzunehmen, die
"vereinfachungsbedürftig" sind.
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