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Überwachung von Post und Telefon bis
2007
Zollfahndungsdienstgesetz
Recht. Die Bundesregierung will die bis Ende dieses Jahres
befristeten Regelungen zur präventiven Telekommunikations- und
Postüberwachung um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängern.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Zollfahndungsdienstgesetzes (16/88) vorgelegt, den der Bundestag am
30. November zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen
hat. Sie bezieht sich auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das
die bisherige Rechtsgrundlage für die präventive
Telekommunikations- und Postüberwachung durch das
Zollkriminalamt für unvereinbar mit dem Grundgesetz
erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hatte, den
"verfassungswidrigen Zustand" zu beseitigen. Dies sei durch eine
vor einem Jahr verabschiedete gesetzliche Regelung geschehen. Im
Juli dieses Jahres habe das Bundesverfassungsgericht die
Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der privaten
Lebensgestaltung bei Eingriffen in das Grundgesetz festgelegt.
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