English
|
Français
|
Sitemap
|
Kontakt
|
Fragen/
FAQ
|
Druckversion
Suche
Bitte wählen Sie aus...
Wahl
Drucksachen
Sitzungskalender
Besuchen Sie uns
Pressemitteilungen
HiB-Meldungen
Web-TV
Ausschüsse
Navigation überspringen
AKTUELL
PARLAMENT
Präsidium
Ältestenrat
Plenum
Fraktionen
Kommissionen
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Kontrollgremien
Wehrbeauftragter
Interparlamentarische Gremien
Wahlen
Rechtliche Grundlagen
Abgeordnetengesetz, Europa-Abgeordnetengesetz
Bundeswahlordnung
Bundeswahlordnung - Anhang
Grundgesetz
Geschäftsordnung
Erläuterungen zur Geschäftsordnung
Wahlprüfungsgesetz
Verwaltung
Rückblick in die Geschichte
ABGEORDNETE
AUSSCHÜSSE
INFORMATIONS-CENTER
SERVICE
DIALOG
PETITIONEN
BUNDESTAGSWAHL 2005
Publikationen
Bundestag & Jugend
Ausstellungen
Architektur und Kunst
Impressum / Datenschutz
Startseite
>
PARLAMENT
>
Rechtliche Grundlagen
>
Wahlprüfungsgesetz
>
Wahlprüfungsgesetz
[
zurück
] [
Übersicht
]
§ 21 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/wpg/wpgp21
Seitenanfang
Druckversion