Deutscher Bundestag
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Interparlamentarische Versammlungen

Beteiligung des Deutschen Bundestages an der auswärtigen Politik

Traditionell fällt die Gestaltung der Außenpolitik in den Kompetenzbereich der Exekutive und nach dem deutschen Grundgesetz wird der Bund vom Bundespräsidenten völkerrechtlich vertreten (Art. 59 Abs. 1GG). Aber auch der Deutsche Bundestag gestaltet die Außenpolitik mit: Nach Art. 45a Abs. 1 GG bestellt der Bundestag einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. Die Beteiligung des Bundestages an der auswärtigen Politik ergibt sich aber auch aus Art. 59 Abs. 2 GG, wonach Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes bedürfen. Damit sind Bundestag und Bundesrat gemeint.

Die Beteiligung der Parlamente an der auswärtigen Politik eines Landes besteht in parlamentarischen Regierungssystemen herkömmlich in der Kontrolle des jeweiligen Regierungshandelns. Zunehmend wirken die Parlamente aber bei der nationalen Außenpolitik auch vorbereitend und initiierend mit. So sind beispielsweise Abgeordnete des Bundestages in interparlamentarischen Versammlungen politisch aktiv.

Was sind interparlamentarische Versammlungen?

Es gibt internationale Organisationen im weitesten Sinne, die rein exekutiv besetzt sind, in denen also nur Vertreter der Regierung der beteiligten Länder vertreten sind, z.B. die Vereinten Nationen. Im Gegensatz zu diesen sogenannten intergouvernementalen Organisationen gibt es internationale Organisationen, in denen nicht nur Regierungsvertreter der beteiligten Länder vertreten sind, sondern auch Abgeordnete aus den Parlamenten dieser Länder.

So gibt es Parlamentarische Versammlungen

  • des Europarates (ER PV),
  • der Westeuropäischen Union (WEU PV),
  • der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV),
  • des Nordatlantikpaktes (NATO PV)
  • und die Interparlamentarische Union (IPU).

Allen Organisationen ist das Ziel gemeinsam, das parlamentarische Bindeglied zwischen dem Geschehen auf zwischenstaatlicher Ebene und den nationalen Parlamenten bzw. den durch sie vertretenen Bürgerinnen und Bürgern zu sein. Dabei erfüllen sie folgende parlamentarische Funktionen:

  • sie schaffen Transparenz
  • vermitteln Informationen in beide Richtungen
  • unterstützen als Ergebnis die Kontrollfunktion nationaler Parlamente
  • bilden Foren für Debatten zu regionalen und globalen Themen über nationale Grenzen hinweg
  • sind weltweite Vorbilder parlamentarischer Arbeitsweisen und
  • sind oft Ideengeber oder Vorreiter bei der Zusammenarbeit in neuen Politikfeldern.

Durch die Mitarbeit in den interparlamentarischen Gremien können die Politikerinnen und Politiker aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Verbindungen zu ihren Kolleginnen und Kollegen anderer Staaten die Kompetenz des Parlaments in außenpolitischen Angelegenheiten stärken und umgekehrt die Erkenntnisse aus den internationalen Aktivitäten im Bundestag einbringen.

Parlamentspräsidentenkonferenzen

Der Bundestagspräsident nimmt an den regelmäßigen Konferenzen der Präsidenten der Parlamente der EU und des Europarats (den sog. kleinen und großen Parlamentskonferenzen sowie im Rahmen der G8 teil, wo u.a. Grundsatzfragen des Parlamentarismus, der parlamentarischen Arbeit und der Parlamentsorganisation sowie spezifische Fachthemen beraten werden, die Ausdruck gemeinsamer Anstrengungen der europäischen Parlamente sind.

Sonstige Organisationen

Über die genannten Organisationen hinaus arbeitet der Deutsche Bundestag in vielfältiger Weise auch in anderen Organisationen (Beispiel: PV des Ostseerates, PV im Rahmen der Schwarzmeerkooperation) mit, die in erster Linie regionale Bedeutung haben.

Sekretariate der Delegationen im Bundestag

Allen Delegationen stellt der Deutsche Bundestag Sekretariate zur Verfügung, die im Referat Interparlamentarische Organisationen (PB 2) zusammengefasst sind. Bei allen interparlamentarischen Versammlungen besteht die Aufgabe des jeweiligen Sekretariats darin, die deutschen Delegationen organisatorisch-technisch, inhaltlich-fachlich, protokollarisch und fremdsprachlich zu betreuen, einschließlich der Sitzungsvorbereitung, der Konferenzbegleitung vor Ort und der Sitzungsnachbereitung. Von den Delegationssekretariaten bei PB 2 werden auch die Konferenzen organisiert, deren Gastgeber der Bundestag für eine der Versammlungen ist, was z. B. 2002 für die OSZE und 2003 für den Europarat der Fall war.

Kontakt:
Telefon: 030/ 22733733
Vorzimmer.pb2@bundestag.de


Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/internat/
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