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Polizei DBT
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Verschiedenes

Fotografie: Westportal des Reichstagsgebäudes
Reichstatgsgebäude, Westportal
© DBT
Lupe


Die Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen des Bundestages sind keine Ermittlungsperonen der Staatsanwaltschaft, weil eine Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft gegenüber Polizeibeamten/ Polizeibeamtinnen des Bundestages dem Sinn des Art. 40 Abs. 2 Grundgesetz widerspräche. Erst nach Genehmigung durch den Präsidenten des Bundestages werden die Bundestagspolizisten/-polizistinnen für die Staatsanwaltschaft im Bundestagsbereich tätig.

Der Dienst beim Deutschen Bundestag wird grundsätzlich in Zivilkleidung versehen. Die dienstliche Ausrüstung entspricht der der Polizeien der Länder bzw. der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes, mit bundestagsspezifischen Besonderheiten.

Im Polizeivollzugsdienst wird Dienst rund um die Uhr im 5-Schichtensystem verrichtet. Die Gliederung des Polizeivollzugsdienstes und der Dienstgruppen ist identisch mit der grundsätzlichen Gliederung bei den Polizeien der Länder.
Je nach Lage bzw. Bedarf werden Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen der Bundespolizei zur Unterstützung zur Polizei beim Deutschen Bundestag abgeordnet.

Es besteht selbstverständlich eine enge Zusammenarbeit mit anderen in Berlin zuständigen Polizeibehörden. Regelmäßige Koordinierungsgespräche und der ständige Austausch von Lagemeldungen der jeweiligen Polizeiführer und Leitstellen der Polizeiabschnitte, Direktionen bzw. der Gemeinsamen Leitstelle Bund/Berlin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt gewährleisten bei Einsätzen eine erfolgreiche Bewältigung oftmals schwieriger polizeilicher Lagen.

Die rund um die Uhr besetzte Leitstelle der Polizei beim Deutschen Bundestag befindet sich im Reichstagsgebäude.
Die E-Mail Adresse lautet: polizei@bundestag.de
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/polizeineu/verschiedenes
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