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Verlängerung der Wahlperiode

Kuppel des Reichstagsgebäudes
Kuppel des Reichstagsgebäudes
© DBT
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Derzeit wird in den politischen Parteien die Frage nach einer Ausweitung der Wahlperiode von bisher vier auf fünf Jahren diskutiert. Eine Wahl- oder Legislaturperiode bezeichnet die Zeit zwischen zwei Bundestagswahlen.

Die Dauer der Wahlperiode ist eine der wichtigen Spielregeln der parlamentarischen Demokratie. Sie ist im Grundgesetz in Artikel 39 auf vier Jahre festgelegt. Für eine Änderung des Grundgesetzes gibt es besonders große Hürden. So regelt das Grundgesetz in Artikel 79, dass für eine Verfassungsänderung zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates nötig sind.

Bereits 12 der 16 Länderparlamente in Deutschland haben eine fünfjährige Wahlperiode. Auch das Europäische Parlament wird für fünf Jahre gewählt. In der Europäischen Union haben dagegen nur sieben der 25 Mitgliedsstaaten eine Wahlperiode von fünf Jahren oder länger.

Die Verlängerung der Wahlperiode wurde bereits 1993 in der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat diskutiert. Damals fand sich keine Zweidrittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung. Zum ersten Mal war das Thema 1976 in der Enquete-Kommission Verfassungsreform diskutiert worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/wahlperiode/
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