Deutscher Bundestag
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Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages

Abgeordnete im Plenarsaal
Abgeordnete
© DBT

Jeder Abgeordnete ist als gewählter Vertreter des Volkes berufen, an den Verhandlungen des Bundestages mitzuwirken. Ein Abgeordneter vertritt die Interessen der Bürger seines Wahlkreises und seiner Partei. Er verabschiedet Gesetze, kontrolliert die Regierung, ratifiziert wichtige Verträge und arbeitet an Fachthemen in den Ausschüssen und in seiner Fraktion. Dem 16. Deutschen Bundestag gehören 614 Abgeordnete an.

Quelle: http://www.bundestag.de/mdb/
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