Anlage 11 / Erklärung nach Paragraph 31 der Geschäftsordnung
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ruprecht Vondran (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Anträge zum Parlaments- und Regierungssitz (Tagesordnungspunkt 15)
Berlin steht für den Selbstbehauptungswillen des deutschen Volkes. Hier war die Freiheit besonders gefährdet, hier ist sie erfolgreich verteidigt worden.
In Bonn sind die Grundlagen für eine lebenstüchtige Demokratie erarbeitet worden. Hier wurden die Entscheidungen getroffen, die die Deutschen in die Völkergemeinschaft zurückgeführt, ihnen Sicherheit und Wohlstand gebracht und am Ende auch die Wiedervereinigung ermöglicht haben. Die Namen beider Städte haben Symbolkraft. Das macht die Entscheidung so schwer.
Ich gebe meine Stimme für Berlin, weil heute zugleich über die Glaubwürdigkeit deutscher Politik entschieden wird. Diese Glaubwürdigkeit ist ein knappes und wertvolles Gut. Vier Jahrzehnte sind alle Parteien, insbesondere die Christlich Demokratische Union, dafür eingetreten, dass Berlin die Hauptstadt eines in Freiheit wiedervereinigten Deutschland wird. Auf dieses Wort muss Verlaß sein.
Mit dieser Entscheidung verbinde ich die Hoffnung, dass die Europäische Gemeinschaft in den nächsten Jahren nach Osten erweitert wird, und den Wunsch, dass die selbstbewußte Bescheidenheit, der Sinn für Maß und Mitte und die stille Effizienz, die die Bonner Politik auszeichnen, den Transport nach Berlin unbeschadet überstehen.