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230/1998
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INVESTITIONSZULAGE FÜR ALTBAU-MODERNISIERUNGEN GEWÄHREN (ANTRAG)

Bonn: (hib) fi- Die Bundesregierung soll die Investitionszulage für die Modernisierung von Altbauten und industriell gefertigten Wohnhochhäusern nach den Bestimmungen gewähren, wie sie für den innerörtlichen Mietwohnungsneubau gelten. Dies fordert die PDS in einem Antrag ( 14/127). Die Regierung wird aufgefordert, das Investitionszulagengesetz 1999 entsprechend zu ändern. Nach diesem Gesetz wird für Modernisierungen an Mietwohngebäuden, die vor 1991 fertiggestellt worden sind, maximal eine Investitionszulage von höchstens 180 DM pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Da die Kosten für Sanierung und Modernisierung von Altbauwohnungen, die vor 1949 fertiggestellt wurden, und für industriell gefertigte Wohnhochhäuser wesentlich über den Kosten für die Modernisierung der übrigen Mietwohnungen lägen, sollten die betreffenden Gebäude nach den gleichen Vorschriften wie sie für den innerörtlichen Mietwohnungsneubau gelten, gefördert werden, so die Fraktion. Dies würde eine Förderung von maximal 400 DM pro Quadratmeter Wohnfläche bedeuten. Zu dem noch nicht modernisierten Drittel des Wohnungsbestandes in den neuen Ländern zählten rund 400.000 Altbauwohnungen, deren Sanierung für die Wiederbelebung der Innenstädte unerläßlich sei, heißt es in dem Antrag. Der Sanierungs- und Modernisierungsaufwand werde dabei auf mindestens 120.000 DM pro Wohnung beziffert. Ebenso gehörten rund 250.000 Wohnungen in industriell gefertigten Hochhäusern dazu, bei denen der Sanierungsaufwand durchschnittlich mit 100.000 DM und damit doppelt so hoch wie bei anderen Objekten des industriellen Wohnungsbaus veranschlagt werde.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823003
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